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1. Spatenstich am 22. Dezember, 11 Uhr für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Geinsheim (vom 15. Dezember) Feuerwehr Geinsheim, Trebur Die Gemeinde Trebur baut in Geinsheim ein neues Feuerwehrgerätehaus für die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr. Der Neubau ist nötig, da das bestehende Gebäude nicht mehr den Anforderungen an aktuelle Feuerwehrvorschriften entspricht. Der Neubau besteht aus einer Fahrzeughalle mit 5 Stellplätzen für Einsatzfahrzeuge wie den Mannschaft -Löschzug oder auch ein Mehrzweckboot der Feuerwehr. Neben den notwendigen Einrichtungen wie einer Waschhalle, Lagerflächen für die Deichpflege, Werkstatt und Verwaltungsräumen finden sich Vereins- / und Schulungsräume, ebenso wie ein neuer Raum für die Jugendfeuerwehr im Neubau wieder. Die Konstruktion des Gebäudes erfolgt in Beton-Massivbauweise und nimmt eine Grundfläche ca. 1100 m² ein. Das Feuerwehrgebäude selbst entwickelt sich der inneren Funktion folgend zur Diamantstrasse hin in die Höhe. Durch die angepasste Gebäudekontur ist eine ausgewogenen Raumnutzung möglich, welche sich der bestehende Siedlungs- Bebauung anpasst. Das Gebäude selbst erreicht eine max. Höhe ca. 7.70m welche nur noch durch die Feuerwehrübungswand überragt wird. Hierdurch passt sich das Gebäude in die umgebende Bauwerks-Struktur ein. Durch den kompakten Baukörper, sowie die besondere Gebäudegeometrie kann sich das Projekt zukünftig durch die Installation einer Photovoltaik-Anlage auch eigenständig mit Energie versorgen und entspricht dem neusten Stand im Bezug auf nachhaltiges Bauen. Die Kostenberechnung durch das beauftragte Architekturbüro Lengfeld & Wilisch Architekten beträgt 2.100.000 €. Bernhard Raas Wasserzähler-Ablesung 2009 (vom 29. September) Zur Erstellung des Jahresgebührenbescheides 2009 werden unseren Kunden in den nächsten Tagen die Unterlagen zur Ablesung des Wasserzählers zugesandt. Wir bitten um Rücksendung der ausgefüllten Ablesekarten bis spätestens 30. Oktober 2009. Kunden, die keine Zählerstandsmeldung abgeben, erhalten ihren Gebührenbescheid mit geschätztem Wasserverbrauch. Informationen erhalten Sie bei der Verbrauchsabrechnung, Hinweis: Kosten für Schäden an aufgefrorenen Zählern sind vom Kunden zu tragen Straßensperrung L 3040, zwischen Trebur (Ortsausgang) und Nauheim (L3482/L3040) Verkehrsbehördliche Anordnung Simone Smaka Straßensperrung L 3094, Geinsheim zwischen K 161 und Schulstraße (vom 1. September) Sperrung des alten Kerweplatzes in Geinsheim ab Samstag, 5. September (vom 25. August) Anlässlich des Allerleitsfestes am 6. September wird der alte Kerweplatz in Geinsheim, Leeheimer Straße Ecke Im Grabenfeld, vom 5. September, ab 12 Uhr bis 7. September für Kraftfahrzeuge gesperrt. Wir bitten um Beachtung. Geinsheim Kerb 2009 (vom 18. August) Untergasse, Obergasse, Neugasse, Uferstraße, Lachenweg, Poststraße, Wallerstäd-ter Straße, Jakobsberger Straße, Gutenbergstraße, Jahnstraße, Ringstraße, Schul-straße, Treburer Straße, Oppenheimer Straße und Leeheimer Straße. Fachdienst 2.1 „Sicherheit und Ordnung“ Zum Artikel im RE vom 4. August 2009 „Wurde Weinerts Wille missachtet“ Es ist richtig und wichtig, dass Bürger, vor allem, wenn sie einst selbst in der politischen Verantwortung standen, die Arbeit der heutigen Gemeindevertretung, des Gemeindevorstands und der Verwaltung genau hinterfragen. Genauso wichtig ist es aber, der Öffentlichkeit die Fakten zu nennen und sich in die Sacharbeit zu begeben, um die Gemeinde in ihrer Entwicklung vorwärts zu bringen. Lucie Weinerts Erbe 1995 Beispiele: Ebenfalls 1995 abgelehnt, wurde der Vorschlag der Ried-Wohnungsbaugesellschaft, verlorenen Zuschuss zu gewähren und damit Wohnungen für sozial schwache Familien zu schaffen. Das Haus sollte den Namen Lucie Weinerts tragen. Eine Idee, die sicher genau dem Willen von Lucie Weinert entsprochen hätte, die aber dennoch nicht umgesetzt wurde. Auch der Antrag, eine Integrationsgruppe in einer der Grundschulen der Gemeinde zu installieren, verlief im Sande, ebenso wie der Antrag des gemeindlichen Sozialamtes, eine Familie zu unterstützen, die aufgrund eines Konkurses in die Armut abgerutscht war. Wenigstens durfte diese Familie im Weinert-Haus in der Nahestraße wohnen – für 500 DM pro Monat. Im Oktober 1995 setzte sich die örtliche SPD in einer Klausurtagung mit dem Weinertfonds auseinander. Die Astheimer Grundschule hatte den Antrag gestellt (26.10.1995), mit Geldern aus dem Fonds eine Schulkindbetreuung zu ermöglichen. 15 Eltern hatten nach einer Umfrage der Schule Bedarf angemeldet. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt. 1995 und die fünf Jahre danach haben genau die Personen ihre Entscheidungsbefugnis (als Vorsitzender der Gemeindevertretung, Gemeindevertreter und Bürgermeister) nicht für sozial schwache Familien genutzt, die heute - in einer Bürgerinitiative zusammen- Selbst die stets öffentlich diskutierten Beschlüsse der Gemeindevertretung erkennt diese „Bürgerinitiative“ nicht an. Zur Erinnerung: Die Gemeinde ließ daraufhin auftragsgemäß den Stiftungsvertrag sowie die Verwendung der Zinsen aus der Erbschaft vom Regierungspräsidium Darmstadt / Dezernat für Einbürgerungen, Erbschaftsangelegenheiten und Stiftungsgründungen, also der Genehmigungsbehörde, prüfen. Seit 2000 wird auch über die Verantwortung der Gemeinde gegenüber der einmaligen Sammlung von Eugen Schenkel diskutiert. Die Verwaltung prüfte die Möglichkeiten der Gründung eines Vereins und einer Stiftung und schlug auch die Finanzierung durch die Gemeinde vor. Das Parlament entschied sich nach vier Jahren – wohlgemerkt stets öffentlicher – Diskussion für die Gründung einer Stiftung mit der Auflage, die Zinsen aus dem Weinert-Fonds für maximal fünf Jahre zu verwenden, um die Stiftung „anzuschieben“. Die Stiftung soll sich danach über Fördergelder finanzieren. Signale und Ideen hierzu vom Vorstand der Stiftung gab es bereits. Das Lebenswerk von Eugen Schenkel, der im übrigen seit Jahren auch Kinder unterrichtet, Jugendliche in seine Arbeit einbezieht und Studenten die Möglichkeit gibt, über seine Arbeit zu schreiben und zu forschen und sein umfangreiches Wissen kostenfrei zur Verfügung stellt, sollte – so die Intention – mit dem Erbe von Lucie Weinert verbunden werden. Beide sind große Bürger der Gemeinde Trebur, beide haben ihre Verdienste. Langfristig soll die Stiftung nicht nur historischen Zwecken dienen, ein Museum ist nicht angedacht, wie dies den Erben von Lucie Weinert in den USA suggeriert worden ist. Ziel ist eine lebendige museumspädagogische Arbeit, die Arbeit mit und in Schulen und Universitäten. Bildung als soziales Gut ist hier ein Stichwort. Können wir etwas tun für ALG-II-Empfänger? So könnte gemeinsam mit der für die ALG-II-Empfänger zuständigen Behörde, also der ARGE, abgeklärt werden, welche Möglichkeiten eine Kommune überhaupt hat, bedürftigen Familien zu helfen. Denn das Gesetz sagt nach Auskunft der ARGE: „Nach den Bestimmungen des § 11 SGB II sind als Einkommen alle Einnahmen in Geld oder Geldwert zu berücksichtigen.“ Die ARGE teilt auf Anfrage des Bürgermeisters der Gemeinde „Sind Zuwendungen, die Empfänger von Grundsicherungsleistungen von der Gemeinde erhalten, auf Leistungen anzurechnen?“ weiter mit: „Auf die Fragestellung bezogen, nimmt das SGB II insbesondere zweckbestimmte Leistungen der freien Wohlfahrtspflege (unter anderem z.B. einer Stiftung) sowie privatrechtliche Zuwendungen von der Anrechnung aus, wenn sie einem anderen Zweck dienen als die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und die Lage des Leistungsempfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht gerechtfertigt wären. Zweck- Zu den Aussagen des Testamentsvollstreckers Wie könnte es also weitergehen? Sinnvoll im Sinne beider ist, die möglichen sozialen Zwecke an die Stiftung anzugliedern. Also sozusagen eine eigene Abteilung in der Stiftung zu gründen. Dies ist seit der Unter- „Sinnvoll ist sicher auch, über das Soziale Netz Trebur bedürftigen Familien mit finanziellen oder sachlichen Mitteln aus dem Weinert-Fonds unter die Arme zu greifen. Denkbar, ohne dass den Familien wieder etwas abgezogen werden würde, wäre hier die Finanzierung von Freizeiten für Kinder, deren Eltern sich das nicht leisten können. Denkbar wäre sicher auch die Finanzierung einer Vereinsmitgliedschaft, die Unterstützung spezieller Interessen und Begabungen von Kindern und Jugendlichen aus Familien, die einen Regelsatz erhalten. Dies müsste nach Beantragung im einzelnen dann von den Mitarbeitern der ARGE geprüft werden“, so Bürgermeister Jürgen Arnold. Dritte Gruppe der Schulkindbetreuung Trebur zieht ins Jugendhaus (vom 24. Juli) Die Gemeinde erweitert die Schulkindbetreuung für die Kinder der Treburer Lindenschule. Denn: Immer mehr Eltern haben Bedarf an der Betreuung ihres Schulkindes. So wuchs die Gruppe der Schulkindbetreuung Trebur, die im Kindergarten Phantásien untergebracht war, stetig. Maximal 12 Kinder wurden bisher hier bis 15 Uhr betreut. Nun ziehen die künftigen Zweitklässler, die bisher in der Schulkindbetreuung im Kinderhaus Phantásien aufgenommen worden waren, im neuen Schuljahr ins Jugendhaus um. Hinzu kommen die neuen Erstklässler. So werden ab 24. August 25 Kinder der 1. und 2. Klasse, die bis 15 Uhr in die Schulkind-betreuung gehen (Essens- und Tageskinder), im Treburer Jugendhaus betreut. Die Kinder der 1. und 2. Klasse, die eine Betreuung bis 13.30 oder bis 17.00 Uhr benötigen, werden in den Räumen in der Lindenschule weiter betreut. Renovierung für die neue Schulkindbetreuung Das Jugendhaus wird gerade im 1. Stock renoviert und für die Kinder eingerichtet. Der Gruppe steht im neuen Schuljahr ein großer Spiel- und Hausaufgabenraum, ein kleiner Ne-benraum sowie eine Teeküche zur Verfügung. Astrid Plahuta vom Fachdienst Soziales und Senioren und Anette Korth von der Schulkind-betreuung haben bereits die Möbel ausgesucht und gestalten nun in den Ferien die Räume für die Kinder. Zum Essen gehen die Kinder über den Hof ins Vereinsheim. Die Absprachen mit den Verei-nen ist bereits erfolgt. Das DRK wird die Anlieferung des Essens vom Anbieter „Apetito“ übernehmen. Im Vereinsheim wird auch eine Kleingruppe die Hausaufgaben erledigen. Antje Roth wird für die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und die Reinigung zuständig sein. Bildband „Astheim vor einem halben Jahrhundert“ - Verkauf ab 26. August (21. Juli) Der Bildband von Robert Mindnich „Astheim vor einem halben Jahrhundert“ wird derzeit neu aufgelegt. Kurz vor Weihnachten 2008 herausgegeben, war der Fotoband binnen zwei Wo-chen ausverkauft. Autor und Gemeinde einigten sich nun auf eine Neuauflage im Sommer dieses Jahres. Vorausgesetzt, es gibt 150 Interessenten für das Buch. Und die gab es. Das Buch wird im Juli gedruckt und wird ab 26. August in der Verwaltungsstelle Astheim und im Rathaus Trebur (Information) für 9,80 Euro verkauft. Vorbesteller können ihr Buch bis Ende September abholen. Außerdem werden etwa 100 zusätzliche Exemplare verkauft. Wer das Buch noch nicht gesehen hat, ein Exemplar liegt in der Verwaltungsstelle Astheim und kann während der Öffnungszeiten angesehen werden. Die Fotos im Bildband stammen aus den Jahren 1958 und 1959. So manches alte Haus wird mit dem Zustand heute verglichen. Robert Mindnich hatte die Fotoserie aufgenommen und in Vorträgen gezeigt. Nach 50 Jahren machte Robert Mindnich die Fotos aus seinem privaten Archiv öffentlich und gab sie damit symbolisch an die Astheimer Bürgerinnen und Bürger zurück. Bürgerbüro Astheim, Silvia Bronner (Alt Astheim 75), Telefon 06147 – 445 Auch dieses Jahr wieder ermäßigte Tickets für Treburer (21. Juli) Samstags: (mit Clawfinger, Montreal, Trashmonkeys, Mardi Gras BB, Rockpilot u.v.m.) 18 Euro(Abendkasse 20 Euro) Sonntags mit (Dog Eat Dog, 5Bugs, Sondaschule, MBWTEYP, Maradona, Picknick at the warfield u.v.m.) 13 Euro (Abendkasse 15,--/Trebur Ticket 5 Euro) Schnakenbekämpfung
durch die KABS (vom 14. Juli) Bekämpfung durch Mieter und Hausbesitzer Bei der Bekämpfung der Hausschnaken ist jedoch die Mithilfe der Hausbesitzer und Mieter nötig, denn die Brutstätten befinden sich im Gegensatz zu denen der Überschwemmungs- Wie können Sie den Entwicklungskreislauf der Stechmücken unterbrechen und sie an der Vermehrung hindern?
Weitere Informationen zur biologischen Schnakenbekämpfung am Oberrhein und zur Biologie der Stechmücken erhalten Sie auch auf der Homepage der KABS unter Ortsdurchfahrt Trebur gesperrt ab dem 20. Juli (vom 7. Juli) In dieser Zeit muss in der Taunusstraße sowie in Teilen der Wir bitten die Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Beachtung und Verständnis. Der Bürgermeister Behinderungen während dem Bau des Kinderhauses in Astheim (vom 7. Juli) Um eine ordnungsgemäße Mülltonnenleerung zu gewährleisten wurde in Absprache mit dem Entsorgungsunternehmen SUED GmbH vereinbart, dass während der Vollsperrung in der Julius-Leber-Straße ein „Mülltonnensammelplatz“ für die Häuser Julius-Leber-Straße 6, 7, 8, 9 und 14 eingerichtet wird.
Wir bitten Sie in Ihrem eigenen Interesse die Mülltonnen ab sofort dort zur Abholung bereit zu stellen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und verbleiben. Fachdienst 2.1 Sicherheit und Ordnung
Der gesamte Verkehr zwischen Geinsheim und Rüsselsheim wird über Nauheimer Straße, Oderstraße und Vordere Oderstraße umgeleitet. Weil am Samstag auch in der Astheimer Straße ab dem „Eigenheim“ bis zur Kreuzung Rüsselsheimer Straße am Kanal gearbeitet wird, muss der Verkehr hier über die Taunusstraße und Kantstraße umgeleitet werden. Die Busse des öffentlichen Nahverkehrs fahren in dieser Zeit durch die Taunusstra-ße. Aus diesem Grund wird Haltverbot angeordnet. Wegen Kanalsanierungsarbeiten entlang der gesamten Astheimer Straße (vom Wil-helm-Leuschner-Platz bis zum „Eigenheim“) wird es in den nächsten Wochen immer wieder zu Behinderungen kommen. Wir bitten die Anwohner und Verkehrsteilnehmer und Verständnis. Der Bürgermeister Abzocke bei Kanaluntersuchung (vom 26. Juni)
Eigentümer müssen dem nicht zustimmen. Die Gemeinde weist darauf hin, dass in ihrem Auftrag kein Unternehmen zur Ka-naluntersuchung oder –sanierung unterwegs ist. Sollten Eigentümer eine Kanaluntersuchung wünschen, sollten sie sich zuvor an Bernhard Raas, Telefon 06147 – 208 29 (bernhard.raas@trebur.de) oder Horst Pfeffer, Telefon 06147 – 208 25 (horst.pfeffer@trebur.de), Eigenbetrieb Abwasser der Gemeinde, wenden. Beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz heißt es unter dem Stichwort „Eigenkontrolle von Abwasseranlagen“: „Seit 1. April 2000 gelten die Regelungen der Verordnung über die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen (Abwassereigenkontrollverordnung - EKVO) zuletzt geändert am 22. August 2007 (GVBl. I Nr. 19, Seite 577). Derzeit wird eine Neufassung der Eigenkontrollverordnung erarbeitet, die ab dem 1. Januar 2010 In Kraft treten soll. Das Anhörungsverfahren ist für die zweite Jahreshälfte 2009 geplant.“ Vor allem ältere Eigentümer, die „alles richtig machen wollen“, werde – meist an der Haustür angesprochen - mit dem angeblich neuen Gesetz gedroht. Die Arbei-ten am Kanal und den Abwasserleitungen seien schwer überprüfbar, dubiose Sonderangebote sollen Kunden locken, auf den Rechnungen tauchten nicht nachvollziehbare Pauschalbeträge auf, warnt die Gemeinde. Die Folge: Eigentü-mer zahlen dann manchmal bis zu mehrere tausend Euro. Tipp: Machen Sie keine Geschäfte an der Haustür. Lassen Sie sich nicht mit dem Eigenkontrollgesetz drohen. Fallen Sie nicht auf angebliche Sonderangebote her-ein. Fragen Sie im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung nach. Informationen: Gemeinde Trebur, Eigenbetreib Abwasserbeseitigung
Die neue Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundeverordnung), die seit 1. Januar 2009 gilt, betrifft unter anderem die Halter von Rottweilern und Rottweilermischlingen. Diese Hunderasse wurde neu in die Hundeverordnung aufgenommen. Eine Über-gangsregelung sieht vor, dass Rottweiler und Rottweilermischlinge, die vor dem 31. Dezember 2008 im Besitz des Hundehalters waren, nicht als gefährlich nach Hunde-verordnung gelten. In der Verordnung heißt es hierzu: „Die Gefährlichkeit eines Hundes nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 (Rottweiler und Rottweilermischlinge, Anm. d. Red.), der vor dem 31. Dezember 2008 gehalten worden ist, wird nicht vermutet, wenn die Haltung durch die Halterin oder den Halter bis spätestens 30. Juni 2009 schriftlich angezeigt wird; dies gilt entsprechend für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits er-zeugte Nachkömmlinge.“ Voraussetzung ist also, dass diese Hundehalter ihren Hund schriftlich bei der Gemeinde bis zum 30. Juni 2009 angeben. Wichtig: Auch Rottweiler, die bereits beim Steueramt angemeldet sind und für die Hundesteuer bezahlt wird, müssen mit diesem Formular angemeldet werden. Denn nur dann gilt die Übergangsregelung der Hundeverordnung. Für Rottweiler und Rottweilermischlinge, die nicht bis zum 30. Juni 2009 von ihren Besitzern gemeldet wurden, muss eine Erlaubnis zur Haltung bei der Gemeinde be-antragt werden. Ein ausführliches Schreiben mit Formular hat die Gemeinde bereits an alle Hunde-halter am 20. Februar 2009 geschickt. Bürger können gerne im Fachbereich 2.1 unter Telefon 208 56 nachfragen.
Die Spezialbestimmungen des § 12 StVO regelt den ruhenden Verkehr. Im Absatz 4 ist festgelegt, dass zum Parken an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren ist, Gehwegparken ist damit unzulässig, es sei denn es wird ausdrücklich ausgewiesen. Seit Jahren ist die Gemeinde bestrebt, mittels Veröffentlichungen und Aktionen, das Gehwegparken einzudämmen. Oft dient als Begründung für das falsche Gehwegparken der Schutz des eigenen Fahrzeugs vor abgefahrenen Außenspiegeln. Doch, wenn die Fahrbahn so schmal ist, dass kein Fahrzeug mehr vorbeifahren kann, gilt dort ohnehin generelles Haltver-bot. Auch gab es Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern der genannten Stra-ßen, dass Fahrzeuge vor Bordsteinabsenkungen geparkt werden und damit u.a. Rollstuhlfahrer behindert werden. Wenn das Auffahren nicht möglicht ist, haben Roll-stuhlfahrer oft keine andere Wahl, als auf die Straße auszuweichen und sind damit dem fließenden Verkehr ausgesetzt. Informationen: Fachdienst 2.1 „Sicherheit und Ordnung“ Sperrung des Parkplatzes Astheimer Straße Ecke Rüsselsheimer Straße (vom 27. Januar)
Aufsteigenlassen von sogenannten "Himmelslaternen" (vom 14. Oktober) Die Himmelslaternen sind mit einem Brennkörper versehen, der, wenn er angezündet wird, die Laterne je nach Thermik und Größe zwischen 200 und 500 m hoch steigen lässt. Sie dürfen nicht in der Nahe von leicht entzündlichen Stoffe gestartet werden. Pappelgürtel in Astheim wird gefällt (vom 13. Oktober) Bereits im Januar diesen Jahres entschied der Gemeindevorstand nach Vorstellung eines umfangreichen Gutachtens, den Pappelgürtel südlich von Astheim fällen zu lassen. Grund: Pappeln haben mit 50 bis 60 Jahren meist ihr Lebensalter erreicht und werden brüchig. Denn Pappeln haben einen hohen Lichtbedarf und bilden überlange Äste, die sowohl als Grünäste als auch als Totholz unerwartet abbrechen. Bei Wind, Regen, Schnee, aber auch an warmen sonnigen Tagen neigen die Bäume besonders zu ungünstiger Lastverteilung. Das heißt, die Bäume benötigen einen hohen pflegerischen Aufwand. Um Astbruch zu vermeiden, müssen betroffene Kronenteile immer wieder eingekürzt werden. Die Pappeln in Astheim sind Schwarzpappel-Hybride. Sie sind eine Kreuzung aus Schwarzpappel und Kanadischer Schwarzpappel. Diese Hybridpappeln, die schnellwüchsiger sind als die heimische Schwarzpappel, vertreiben diese, unter Naturschutz stehende Baumart, aus ihrem Gebiet. Sie bieten heimischen Tieren nur wenig Lebensgrundlage, die Individuendichte und Artenzahl von Vögeln geht in einem Bestand von Hybrid-Pappeln stark zurück. In der zu fällenden Baumgruppe wurden bodennahe Baumbrüche festgestellt, die Besiedlung der Bäume mit Zunderschwamm und anderen Pilzarten ist die Folge. Bei gutem Wetter wird nun eine von der Gemeinde beauftragte Firma ab kommender Woche abschnittsweise mit den Fällarbeiten beginnen. Zuerst wird die Pappelreihe links von der Astheimer Straße am Grenzgraben entfernt. Noch in diesem Herbst sollen auch die Pappeln am Sportplatz und der Tennisanlage gefällt werden. Die Pappeln werden in Absprache mit dem Naturschutzbund und dem Sachverständigenbüro Leitsch nach und nach durch neue Bäume ersetzt, die eine längere Lebensdauer als die Hybrid-Pappeln haben und die der Artenvielfalt im Gebiet südlich von Astheim dienen. Die bereits vorhandenen Naturverjüngungen sollen stehen bleiben. „Die Einbringung von Schwarzpappeln wäre wünschenswert“, ist im Gutachten der des Sachverständigenbüros Leitsch zu lesen. Das Gutachten schlägt für den Umbau vor: „Innerhalb der potentiellen natürlichen Vegetation wird für die vorhandenen Standortverhältnisse der Eichen-Ulmenwald ausgewiesen. Die Hauptelemente sind Ulme (Ulmus minor), Stiel-Eiche (Quercus robur), Pappel (Populus nigra tremula, P. alba), Esche (Fraxinus excelsior) und Erle (Alnus glutinosa). Vorhandene Elemente wie Wildapfel und Wildbirne (Malus sylvestries, Pyrus pyraster) gehören in lichten Partien ebenfalls zur potentiellen Vegetation.“ Straßensperrung Alt-Astheim und Kerweplatz Astheim (vom 15. Juli) von Samstag, 9. Juli, ab 13 Uhr bis Sonntag, 20. Juli, bis ca. 18 Uhr für den Gesamtverkehr gesperrt. Ein Haltverbot für Alt-Astheim wird angeordnet. Die Anwohner werden gebeten, ihre Fahrzeuge auf ihren Grundstücken zu parken bzw. andere Parkmöglichkeiten zu nutzen, damit ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet ist. Verdacht des „Feuerbrandes“ (vom 15. Juli) Die Gemeindeverwaltung wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass Obstbäume in Trebur von Feuerbrand befallen sein sollen. Über festgestellten Feuerbrand ist das Regierungspräsidium Gießen, Pflanzenschutzdienst Hessen, Schanzenfeldstr. 8, 35578 Wetzlar, Fax 0641 / 303 51 05 zu informieren. Bei Feuerbrand handelt es sich um eine hochansteckende Bakterienkrankheit. Das Bakterium überwintert in oder an infizierten Holzbestandteilen und bei einer feuchtwarmen Witterung über 25 °C hat das Bakterium die Eigenschaft sich im Wind an Blütenknospen oder an Spaltöffnungen der Blätter festzusetzen und frisches, gesundes Holz zu infizieren. Bei günstigen Witterungsbedingungen, stirbt nach und nach das Holz ab und kann so den ganzen Baum zerstören. Feuerbrand infizierte Triebe erkennt man an schwarz verfärbten Blättern, Knospen und Triebe. Diese sind durch und durch abgestorben, wie man es auch von abgebrochenen Trieben kennt, allerdings ist keine Bruchstelle vorhanden. Neue Hipos in der Gemeinde Trebur (vom 3. Juni) Ihr Aufgabenbereich umfasst die öffentliche Sicherheit, die Überwachung des ruhenden Verkehrs und Straßenverkehrsangelegenheiten, aber auch die Landschaftsüberwachung sowie die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung inner- und außerhalb der Ortslagen. Beide haben eine abgeschlossene Ausbildung als Hilfspolizeibeamte und mehrere Zusatzzertifikate im Bereich der Sicherheit und Ordnung sowie im Umgang mit Konflikten. Uwe Lantelme besuchte die Polizeischule in Kassel-Niederzweren und arbeitete danach zehn Jahre als Verwaltungsangestellter beim TÜH Frankfurt. Hilfspolizeibeamter ist Uwe Lantelme seit 1989, er war unter anderem in den Gemeinden Groß-Zimmern und Münster/Dieburg als Hilfspolizist tätig. Beide sehen die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern als wichtigstes Element ihrer Arbeit. Schnakenbekämpfung mit BTI-Tabletten (Culinex Tabs) (vom 9. Mai) Pünktlich zum Beginn der wärmeren Jahreszeit entwickeln sich auch in selbst kleinsten Wasseransammlungen unserer Gärten die Larven der Stechmücken. In den Verwaltungsstellen erhalten die Bürgerinnen und Bürger Diese Tabletten sorgen in der Wassertonne, dem Gartenteich etc. dafür, dass die Larven nicht zu den blutsaugenden Stechmücken heranwachsen können. Die Hausschnake und andere Stechmückenarten sind in der Lage, sich in winzigen Wasseransammlungen zu entwickeln. Daher sollten alle Haus- und Gartenbesitzer mithelfen, den Entwicklungskreislauf der Stechmücken zu unterbrechen und sie an der Vermehrung zu hindern, deshalb:
Weitere Informationen zur biologischen Schnakenbekämpfung am Oberrhein und zur Biologie der Stechmücken erhalten Sie auf der Homepage der KABS (Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnaken). unter www.kabsev.de. Mit freundlichen Grüßen Verkehrsbehinderungen in Geinsheim im April (vom 11. April) Zwischen 14. und 25. April kann es jeweils von 11 bis 15.30 Uhr zu Verkehrssperrungen am Ortseingang von Geinsheim in der Treburer Straße kommen. Mitarbeiter des Bauhofs werden die sechs Verkehrsinseln außerhalb der morgendlichen und abendlichen Rush-Hour erneuern. Die Bäume sind teilweise von Pilz befallen, andere sind kurz vor dem Absterben. „Vermutlich liegt das an der massiven Verdichtung des grasbewachsenen Bodens“, so Bauhofleiter Udo Seemann. Genaueres wisse man aber erst, wenn der Boden geöffnet werde. Künftig werden die Pflanzen in Baumsubstrat stehen, die Inseln werden mit Flies und Grobschlag verfüllt, damit die Pflanzen mehr Luft, Wasser und Nährstoffe bekommen. Säulen-Hainbuchen (Carpinus betulus Fastigiata) sollen zu zweit auf die großen und allein auf die kleinen Verkehrsinseln gesetzt werden. Diese Buchenart ist hochstämmig mit schmaler Krone, so dass der Verkehr nicht behindert wird. Sie ist hitzeverträglich, frosthart und stadtklimaverträglich - ein anspruchsloser und zugleich schöner Baum. Nach und nach werden die Inseln noch in diesem Jahr mit Gräsern, Iris, Taglilie und Thymian bepflanzt. Der Umbau der Verkehrsinseln wird zügig vom Bauhof durchgeführt. Dennoch kann es zu Verkehrsbehinderungen kommen, da während der Baumarbeiten die Ortsdurchfahrt an den Verkehrsinseln jeweils einseitig gesperrt werden muss. Wir bitten um Geduld und Verständnis. Klage der Gemeinde gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main (vom 20. Januar)
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