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Pressemitteilungen 2009

1. Spatenstich am 22. Dezember, 11 Uhr für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Geinsheim (vom 15. Dezember)

Feuerwehr Geinsheim, Trebur

Die Gemeinde Trebur baut in Geinsheim ein neues Feuerwehrgerätehaus für die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr. Der Neubau ist nötig, da das bestehende Gebäude nicht mehr den Anforderungen an aktuelle Feuerwehrvorschriften entspricht.
Das Grundstück für den Neubau befindet sich am süd-östlichen Ortseingang, an der Ecke Diamantstrasse und Treburer Strasse (Landstraße L3040). Die Lage außerhalb des Ortskerns am Rande des Mischgebietes ermöglicht ein optimales Einzugsgebiet für die Feuerwehr. Das Grundstück verfügt über einen schnellen Anschluss an den Siedlungsbereich und die daran angrenzende Umgebung, ohne die Wohnqualität angrenzender Bebauung zu schmälern.

Der Neubau besteht aus einer Fahrzeughalle mit 5 Stellplätzen für Einsatzfahrzeuge wie den Mannschaft -Löschzug oder auch ein Mehrzweckboot der Feuerwehr. Neben den notwendigen Einrichtungen wie einer Waschhalle, Lagerflächen für die Deichpflege, Werkstatt und Verwaltungsräumen finden sich Vereins- / und Schulungsräume, ebenso wie ein neuer Raum für die Jugendfeuerwehr im Neubau wieder.
Ein eingeschnittener Lichthof versorgt die Räumlichkeiten mit ausgewogenen Lichtverhältnissen und schafft einen zentralen Ort, welcher auch als Außen-Terrasse genutzt werden kann. Durch die Orientierung des Gebäudes erhalten die Schulungs-/ und Vereinsräume sehr gute Belichtung und bieten Ausblicke in die umgebende Landschaft.
Der Feuerwehrübungshof wird von der 14m hohen Feuerwehrübungswand gekennzeichnet, welche sich signifikant am Ortseingang befindet. Hier wird die Freiwillige Feuerwehr künftig ihre Anleiterübungen durchführen.
Das gesamte Grundstück wird in den Grüngürtel des Ortsrandes eingebunden und fügt sich somit harmonisch in die Umgebung ein.

Die Konstruktion des Gebäudes erfolgt in Beton-Massivbauweise und nimmt eine Grundfläche ca. 1100 m² ein. Das Feuerwehrgebäude selbst entwickelt sich der inneren Funktion folgend zur Diamantstrasse hin in die Höhe. Durch die angepasste Gebäudekontur ist eine ausgewogenen Raumnutzung möglich, welche sich der bestehende Siedlungs- Bebauung anpasst. Das Gebäude selbst erreicht eine max. Höhe ca. 7.70m welche nur noch durch die Feuerwehrübungswand überragt wird. Hierdurch passt sich das Gebäude in die umgebende Bauwerks-Struktur ein.

Durch den kompakten Baukörper, sowie die besondere Gebäudegeometrie kann sich das Projekt zukünftig durch die Installation einer Photovoltaik-Anlage auch eigenständig mit Energie versorgen und entspricht dem neusten Stand im Bezug auf nachhaltiges Bauen.

Die Kostenberechnung durch das beauftragte Architekturbüro Lengfeld & Wilisch Architekten beträgt 2.100.000 €.
Die Maßnahme wird im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms des Landes Hessen mit 938.386,00 € bezuschusst.

Bernhard Raas
Fachdienstleiter 2.2
Bauangelegenheiten
Und öffentliche Einrichtungen

zur Einladung



Wasserzähler-Ablesung 2009
(vom 29. September)
Zur Erstellung des Jahresgebührenbescheides 2009 werden unseren Kunden in den nächsten Tagen die Unterlagen zur Ablesung des Wasserzählers zugesandt. Wir bitten um Rücksendung der ausgefüllten Ablesekarten bis spätestens 30. Oktober 2009.

Kunden, die keine Zählerstandsmeldung abgeben, erhalten ihren Gebührenbescheid mit geschätztem Wasserverbrauch.

Informationen erhalten Sie bei der Verbrauchsabrechnung,
Telefon: 06152/981718 , 981719 und 981720.
Fax: 06152/981734
h.timmermann@wasserwerk-gerauer-land.de
p.luecking@wasserwerk-gerauer-land.de

Hinweis: Kosten für Schäden an aufgefrorenen Zählern sind vom Kunden zu tragen


Straßensperrung L 3040, zwischen Trebur (Ortsausgang) und Nauheim (L3482/L3040)
(vom 18. September)
Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen in Darmstadt teilt mit, dass wegen Deckenerneuerungen die L 3040 zwischen Trebur (Ortsausgang) und Nauheim (L3482/L3040)in der Zeit vom 21. September 2009 bis 17. Oktober 2009 für den Gesamtverkehr gesperrt wird.
Die Umleitung erfolgt über die L 3012 (Hauptstraße und Rüsselsheimer Straße) auf die L 3482.

Umleitungsplan (2 MB)
Zusatzplan
(2,3 MB)

Ansprechpartner beim Amt für Straßen- und Verkehrswesen

Groß-Gerauer Weg 4, 64295 Darmstadt
Internet: http://www.verkehr.hessen.de

Teamleiter Straßenbau Achim Dingeldein
Telefon 06151 3306-3343
Fax 06151 3306-3350
Achim.Dingeldein@hsvv.hessen.de

Bauingenieure/Ausführung: Mehdi Shams
Telefon 06151 3306-3342
mehdi.shams@hsvv.hessen.de

Verkehrsbehördliche Anordnung Simone Smaka
Telefon 06151 3306-3432
Fax 06151 3306-3450
simone.smaka@hsvv.hessen.de


Straßensperrung L 3094, Geinsheim zwischen K 161 und Schulstraße (vom 1. September)
Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen in Darmstadt teilt mit, dass wegen Decken-
erneuerungen die L 3094 in Geinsheim zwischen der K 161 und der Schulstraße für den Gesamtverkehr gesperrt ist. Die Umleitung erfolgt innerörtlich über die L 3012 (Treburer Straße) und die K 161 (Hessenauer Straße).
Die Maßnahme dauert voraussichtlich bis 19. September 2009.

Umleitungsplan
(721 KB)



Sperrung des alten Kerweplatzes in Geinsheim ab Samstag, 5. September
(vom 25. August)
Anlässlich des Allerleitsfestes am 6. September wird der alte Kerweplatz in Geinsheim, Leeheimer Straße Ecke Im Grabenfeld, vom 5. September, ab 12 Uhr bis 7. September für Kraftfahrzeuge gesperrt.

Wir bitten um Beachtung.
- Ordnungsamt -


Geinsheim Kerb 2009 (vom 18. August)
Kerweumzug

Aus Anlass des Geinsheimer Kerbeumzuges ist am Sonntag, 30. August, ab 13 Uhr die Ortsdurchfahrt bis 17 Uhr gesperrt.
Damit ein reibungsloser Ablauf des Festumzuges gewährleistet ist, werden die Anlie-ger der folgenden Straßen gebeten, ihre Fahrzeuge von der Straße zu entfernen:

Untergasse, Obergasse, Neugasse, Uferstraße, Lachenweg, Poststraße, Wallerstäd-ter Straße, Jakobsberger Straße, Gutenbergstraße, Jahnstraße, Ringstraße, Schul-straße, Treburer Straße, Oppenheimer Straße und Leeheimer Straße.

Fachdienst 2.1 „Sicherheit und Ordnung“
Straßenverkehrsbehörde



Zum Artikel im RE vom 4. August 2009 „Wurde Weinerts Wille missachtet“
Zum Artikel in der Mainspitze vom 5. August 2009 „Zäher Prozess dauert an“

(vom 5. August)

Es ist richtig und wichtig, dass Bürger, vor allem, wenn sie einst selbst in der politischen Verantwortung standen, die Arbeit der heutigen Gemeindevertretung, des Gemeindevorstands und der Verwaltung genau hinterfragen. Genauso wichtig ist es aber, der Öffentlichkeit die Fakten zu nennen und sich in die Sacharbeit zu begeben, um die Gemeinde in ihrer Entwicklung vorwärts zu bringen.

Lucie Weinerts Erbe 1995
Anträge und Ideen zur Verwendung des Fonds, den die 1995 verstorbene Apothekerin Lucie Weinert der Gemeinde vermacht hat, gab es einige.

Beispiele:
Die Testamentseröffnung war am 6.3.1995.
Im gleichen Jahr beantragten Bürger (8.6.1995) für einen in Not geratenen Mitbürger, der keine Sozialhilfe erhielt, einen geringen Teil des Weinertgeldes zu verwenden und dem Mann menschenwürdige Wohnverhältnisse zu ermöglichen. Das lehnte die Gemeinde ab.

Ebenfalls 1995 abgelehnt, wurde der Vorschlag der Ried-Wohnungsbaugesellschaft, verlorenen Zuschuss zu gewähren und damit Wohnungen für sozial schwache Familien zu schaffen. Das Haus sollte den Namen Lucie Weinerts tragen. Eine Idee, die sicher genau dem Willen von Lucie Weinert entsprochen hätte, die aber dennoch nicht umgesetzt wurde.

Auch der Antrag, eine Integrationsgruppe in einer der Grundschulen der Gemeinde zu installieren, verlief im Sande, ebenso wie der Antrag des gemeindlichen Sozialamtes, eine Familie zu unterstützen, die aufgrund eines Konkurses in die Armut abgerutscht war. Wenigstens durfte diese Familie im Weinert-Haus in der Nahestraße wohnen – für 500 DM pro Monat.
Eine Mietfreiheit wurde hingegen noch zu Lebzeiten 1993 von Lucie Weinert selbst gewährt: Sie ließ eine Flüchtlingsfamilie aus Sarajewo ein halbes Jahr mietfrei in der Nahestraße wohnen. Danach zahlte die Familie 400 DM monatlich.

Im Oktober 1995 setzte sich die örtliche SPD in einer Klausurtagung mit dem Weinertfonds auseinander. Die Astheimer Grundschule hatte den Antrag gestellt (26.10.1995), mit Geldern aus dem Fonds eine Schulkindbetreuung zu ermöglichen. 15 Eltern hatten nach einer Umfrage der Schule Bedarf angemeldet. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt.

1995 und die fünf Jahre danach haben genau die Personen ihre Entscheidungsbefugnis (als Vorsitzender der Gemeindevertretung, Gemeindevertreter und Bürgermeister) nicht für sozial schwache Familien genutzt, die heute - in einer Bürgerinitiative zusammen-
geschlossen - lautstark die Umsetzung des „letzten Willen Lucie Weinerts“ einfordern. Sie standen in der Verantwortung und haben zahlreiche Ideen und Anträge abgelehnt. Eigene Ideen haben sie von 1995 bis 2000 ebenfalls nicht entwickelt.

Selbst die stets öffentlich diskutierten Beschlüsse der Gemeindevertretung erkennt diese „Bürgerinitiative“ nicht an.

Zur Erinnerung:
Am 12.3.2004 beschließt die Gemeindevertretung: „Die Archäologische Sammlung von Eugen Schenkel wird in eine Stiftung überführt. Das Obergeschoss eines Gebäudes in Astheim wird der Arbeit der Stiftung zur Verfügung gestellt.“
Am 8.7.2005 beschließt die Gemeindevertretung: „Die Gemeindevertretung gründet die Eugen-Schenkel-Stiftung. Die Stiftung erhält aus der zweckgebundenen Erbschaft von Lucie Weinert einen jährlichen Zuschuss von maximal bis zu 50.000 Euro. Der Grundstock der Erbschaft in Höhe von 420.000 wird nicht angetastet.“

Die Gemeinde ließ daraufhin auftragsgemäß den Stiftungsvertrag sowie die Verwendung der Zinsen aus der Erbschaft vom Regierungspräsidium Darmstadt / Dezernat für Einbürgerungen, Erbschaftsangelegenheiten und Stiftungsgründungen, also der Genehmigungsbehörde, prüfen.
Ein Notar erarbeitete den Stiftungsvertrag, ein weiterer Jurist erarbeitete nach einem erneuten Beschluss der Gemeindevertretung ein Gutachten, ob die vom RP Darmstadt bereits genehmigte Verwendung der Mittel aus dem Weinert-Fonds auch wirklich rechtens sei. Der Gutachter kam zum gleichen Schluss wie die Juristen des Regierungspräsidiums Darmstadt: Die Verwendung der Zinsen aus dem Weinert-Fonds ist rechtmäßig, da eine Verwendung im rechtlichen Sinne für „soziale Zwecke“ wie Frau Weinert allgemein verfügte, so nicht mehr möglich sei.
Die letzten Zweifel waren damit ausgeräumt, die Mitglieder für den Stiftungsbeirat und den Stiftungsvorstand wurden diskutiert und benannt, der Historiker arbeitet seitdem an der Aufarbeitung der Sammlung.

Seit 2000 wird auch über die Verantwortung der Gemeinde gegenüber der einmaligen Sammlung von Eugen Schenkel diskutiert. Die Verwaltung prüfte die Möglichkeiten der Gründung eines Vereins und einer Stiftung und schlug auch die Finanzierung durch die Gemeinde vor. Das Parlament entschied sich nach vier Jahren – wohlgemerkt stets öffentlicher – Diskussion für die Gründung einer Stiftung mit der Auflage, die Zinsen aus dem Weinert-Fonds für maximal fünf Jahre zu verwenden, um die Stiftung „anzuschieben“. Die Stiftung soll sich danach über Fördergelder finanzieren. Signale und Ideen hierzu vom Vorstand der Stiftung gab es bereits.

Das Lebenswerk von Eugen Schenkel, der im übrigen seit Jahren auch Kinder unterrichtet, Jugendliche in seine Arbeit einbezieht und Studenten die Möglichkeit gibt, über seine Arbeit zu schreiben und zu forschen und sein umfangreiches Wissen kostenfrei zur Verfügung stellt, sollte – so die Intention – mit dem Erbe von Lucie Weinert verbunden werden. Beide sind große Bürger der Gemeinde Trebur, beide haben ihre Verdienste.

Übrigens: Seit dem Jahr 2000 hatten zwei Familien Anträge auf finanzielle Unterstützung gestellt, ihren Antrag jedoch jeweils zurückgezogen, weil sie dem Gemeindevorstand ihre finanzielle Situation offen legen sollten.

Langfristig soll die Stiftung nicht nur historischen Zwecken dienen, ein Museum ist nicht angedacht, wie dies den Erben von Lucie Weinert in den USA suggeriert worden ist. Ziel ist eine lebendige museumspädagogische Arbeit, die Arbeit mit und in Schulen und Universitäten. Bildung als soziales Gut ist hier ein Stichwort.

Können wir etwas tun für ALG-II-Empfänger?
Außerdem wird das Geld von Lucie Weinert, in den Fällen, wo es eben möglich ist, selbstverständlich auch für soziale Zwecke Verwendung finden.

So könnte gemeinsam mit der für die ALG-II-Empfänger zuständigen Behörde, also der ARGE, abgeklärt werden, welche Möglichkeiten eine Kommune überhaupt hat, bedürftigen Familien zu helfen. Denn das Gesetz sagt nach Auskunft der ARGE: „Nach den Bestimmungen des § 11 SGB II sind als Einkommen alle Einnahmen in Geld oder Geldwert zu berücksichtigen.“ Die ARGE teilt auf Anfrage des Bürgermeisters der Gemeinde „Sind Zuwendungen, die Empfänger von Grundsicherungsleistungen von der Gemeinde erhalten, auf Leistungen anzurechnen?“ weiter mit: „Auf die Fragestellung bezogen, nimmt das SGB II insbesondere zweckbestimmte Leistungen der freien Wohlfahrtspflege (unter anderem z.B. einer Stiftung) sowie privatrechtliche Zuwendungen von der Anrechnung aus, wenn sie einem anderen Zweck dienen als die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und die Lage des Leistungsempfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht gerechtfertigt wären. Zweck-
gebunden sind solche Leistungen, die mit einer erkennbaren Zweckrichtung (etwa Abgeltung eines besonderen Aufwands) in der Erwartung gezahlt werden, dass sie vom Empfänger tatsächlich zu dem genannten Zweck verwendet werden, so dass die Anrechnung auf den Lebensunterhalt eine Zweckverfehlung darstellen würde.“
Mit anderen Worten, jeder Fall wird geprüft. Jeder Antragsteller muss nachweisen, was er mit der Zuwendung gemacht hat. Die Lebenssituation des Antragstellers darf sich nicht verbessern.

Zu den Aussagen des Testamentsvollstreckers
Der Testamentsvollstrecker Siegfried Sliwa wohnt in Trebur, hat also die gesamte Diskussion sicher seit 1995 genau verfolgt. Ein Schreiben seinerseits mit Vorschlägen zur Verwendung der Gelder kam jedoch erst 2008 (25.8.2008) als die Stiftung bereits mitten in der Arbeit steckte. Sliwa beantragte damals den Kauf von Spielsachen für das Kinderhaus Oderstraße (5.000 Euro), den Kauf eines Bollerwagens für den Naturkindergarten (500 Euro), einen Zuschuss für die Einrichtung der Rappelkiste (1.500 Euro) sowie die Unterstützung (kein genauer Betrag wurde genannt) eines Bürgers mit Schlaganfall und eines jungen Mannes, dem die Gemeinde mit dem Geld aus dem Weinert-Fonds Wasser-, Kanal- und Abfallgebühren rückerstatten sollte. Sliwa widerspricht sich, denn „sozial schwache“ Personen sind nicht bedacht, von dem jungen Mann einmal abgesehen. Doch die Finanzierung von Spielzeug für Kindergärten etwa ist eine staatliche, hier kommunale Pflicht, und sollte nicht aus den privaten Geldern eines Fonds finanziert werden.

Wie könnte es also weitergehen?
Sinnvoll wäre sicherlich, wenn die Gemeinde zur Schenkelstiftung und zum Lucie-Weinerterbe steht und beides miteinander verbindet. Dann könnte eine sowohl soziale als auch historische Ausrichtung beide großen Intentionen von Lucie Weinert und Eugen Schenkel verbinden, statt wie es die BI gerade tut, nachdem nun alles in trockenen Tüchern ist, alles wieder in Frage zu stellen und das eine gegen das andere auszuspielen. Das erinnert doch sehr stark an alte Zeiten.

Sinnvoll im Sinne beider ist, die möglichen sozialen Zwecke an die Stiftung anzugliedern. Also sozusagen eine eigene Abteilung in der Stiftung zu gründen. Dies ist seit der Unter-
zeichnung durch das RP durchaus möglich. Das aber muss das Parlament diskutieren und entscheiden.

„Sinnvoll ist sicher auch, über das Soziale Netz Trebur bedürftigen Familien mit finanziellen oder sachlichen Mitteln aus dem Weinert-Fonds unter die Arme zu greifen. Denkbar, ohne dass den Familien wieder etwas abgezogen werden würde, wäre hier die Finanzierung von Freizeiten für Kinder, deren Eltern sich das nicht leisten können. Denkbar wäre sicher auch die Finanzierung einer Vereinsmitgliedschaft, die Unterstützung spezieller Interessen und Begabungen von Kindern und Jugendlichen aus Familien, die einen Regelsatz erhalten. Dies müsste nach Beantragung im einzelnen dann von den Mitarbeitern der ARGE geprüft werden“, so Bürgermeister Jürgen Arnold.



Dritte Gruppe der Schulkindbetreuung Trebur zieht ins Jugendhaus
(vom 24. Juli)

Die Gemeinde erweitert die Schulkindbetreuung für die Kinder der Treburer Lindenschule.

Denn: Immer mehr Eltern haben Bedarf an der Betreuung ihres Schulkindes. So wuchs die Gruppe der Schulkindbetreuung Trebur, die im Kindergarten Phantásien untergebracht war, stetig. Maximal 12 Kinder wurden bisher hier bis 15 Uhr betreut.
Alle anderen Kinder gingen in die Betreuung der Gemeinde in den Räumen der Lindenschu-le.

Nun ziehen die künftigen Zweitklässler, die bisher in der Schulkindbetreuung im Kinderhaus Phantásien aufgenommen worden waren, im neuen Schuljahr ins Jugendhaus um. Hinzu kommen die neuen Erstklässler.

So werden ab 24. August 25 Kinder der 1. und 2. Klasse, die bis 15 Uhr in die Schulkind-betreuung gehen (Essens- und Tageskinder), im Treburer Jugendhaus betreut.

Die Kinder der 1. und 2. Klasse, die eine Betreuung bis 13.30 oder bis 17.00 Uhr benötigen, werden in den Räumen in der Lindenschule weiter betreut.

Renovierung für die neue Schulkindbetreuung

Das Jugendhaus wird gerade im 1. Stock renoviert und für die Kinder eingerichtet. Der Gruppe steht im neuen Schuljahr ein großer Spiel- und Hausaufgabenraum, ein kleiner Ne-benraum sowie eine Teeküche zur Verfügung.

Astrid Plahuta vom Fachdienst Soziales und Senioren und Anette Korth von der Schulkind-betreuung haben bereits die Möbel ausgesucht und gestalten nun in den Ferien die Räume für die Kinder.
Die Spielmaterialien aus dem Kinderhaus Phantásien werden mitgenommen.

Zum Essen gehen die Kinder über den Hof ins Vereinsheim. Die Absprachen mit den Verei-nen ist bereits erfolgt. Das DRK wird die Anlieferung des Essens vom Anbieter „Apetito“ übernehmen.

Im Vereinsheim wird auch eine Kleingruppe die Hausaufgaben erledigen.

Antje Roth wird für die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und die Reinigung zuständig sein.
Sabine Kunz wird das Team zusätzlich als pädagogische Honorarkraft unterstützen. Die Be-werbungsgespräche für eine zweite Fachkraft laufen derzeit.



Bildband „Astheim vor einem halben Jahrhundert“ - Verkauf ab 26. August (21. Juli)
Der Bildband von Robert Mindnich „Astheim vor einem halben Jahrhundert“ wird derzeit neu aufgelegt. Kurz vor Weihnachten 2008 herausgegeben, war der Fotoband binnen zwei Wo-chen ausverkauft. Autor und Gemeinde einigten sich nun auf eine Neuauflage im Sommer dieses Jahres. Vorausgesetzt, es gibt 150 Interessenten für das Buch. Und die gab es.
Das Buch wird im Juli gedruckt und wird ab 26. August in der Verwaltungsstelle Astheim und im Rathaus Trebur (Information) für 9,80 Euro verkauft.
Vorbesteller können ihr Buch bis Ende September abholen. Außerdem werden etwa 100 zusätzliche Exemplare verkauft.
Wer das Buch noch nicht gesehen hat, ein Exemplar liegt in der Verwaltungsstelle Astheim und kann während der Öffnungszeiten angesehen werden.

Die Fotos im Bildband stammen aus den Jahren 1958 und 1959. So manches alte Haus wird mit dem Zustand heute verglichen. Robert Mindnich hatte die Fotoserie aufgenommen und in Vorträgen gezeigt. Nach 50 Jahren machte Robert Mindnich die Fotos aus seinem privaten Archiv öffentlich und gab sie damit symbolisch an die Astheimer Bürgerinnen und Bürger zurück.

Bürgerbüro Astheim, Silvia Bronner (Alt Astheim 75), Telefon 06147 – 445
Bitte beachten:
Das Bürgerbüro ist vom 3. bis einschließlich 25. August wegen Urlaub geschlossen.


Auch dieses Jahr wieder ermäßigte Tickets für Treburer (21. Juli)
Mit großem Erfolg gab es beim Trebur Open Air im letzen Jahr erstmalig ein ermäßigtes Tagestickets für die Einwohner der Großgemeinde. Damals haben die Veranstalter die Restkontingente an der Tageskasse den Treburer Bürgern, die mal Open Air Luft schnuppern wollten, die Tickets zu einem Bruchteil des üblichen Preises zur Verfügung gestellt. Mehr als 200 Personen haben damals von diesem Angebot Gebrauch gemacht.
In diesem Jahr werden diese Tickets noch günstiger: Für 5 Euro (anstatt 15 Euro an der Tageskasse) gibt es am Festivalsonntag gegen Vorlage des Personalausweises die Tickets zum Abschlusstag des 17. Trebur Open Air am Freibad. Das Angebot gilt allerdings nicht für Freitag und Samstag, da damit zu rechnen ist, dass diese Tage spätestens an der Abendkasse ausverkauft sein werden. Also Vorsicht: Wer an allen drei Tagen dabei sein möchte, fährt auf alle Fälle mit dem – sowieso schon reduzierten – Festivalticket zum Preis von 30 Euro günstiger.
Wer sich sein Sonntagticket frühzeitig sichern möchte, kann dies bereits an diesem Tag ab 11 Uhr machen. Dann beginnt auch das Programm mit entspannter Reggea-Musik der DJs von Roots Entertainment. Der Nachmittag steht ganz im Zeichen der lokalen Szene: Das ambitionierte Projekt von „Something for heroes“ eröffnet mit emotionalem Poprock, die Newcomer von „Critical Load“ aus Rüsselsheim gehen die härtere Gangart, die aktuellen Preisträger des regionalen Förderprogramms „Picknick at the warfield“ sorgen mit Sicherheit für eine ersten Höhepunkt am Sonntag. Mit „Maradona“ und ihrem aktuellen Hit „Mexico“ kommt dann Stadionstimmung auf, während die Hamburger von „Silvester“ wiederum ruhigere Töne anschlagen. Eine außergewöhnliche Show bieten „My Baby Wants To Eat Your Pussy“, die in diesem Jahr mit dem brancheninternen LEA-Award als bester Clubact ausgezeichnet wurden. Die Mannheimer bestechen durch atemberaubende Arrangements, bombastischen Sound und schrille Kostüme und erinnern dabei sowohl an die Glamrockstars der 70er oder auch an die frühen Hits von Freddy Mercurys Queen. Die neunköpfige Skaband „Sondaschule“ ist eine der wichtigsten Bands der Saison, spielen doch die Oberhausener in diesem Sommer sage und schreibe 22 Festivals, unter anderem auch das Open Flair in Eschwege. Die Berliner von „5Bugs“ bilden Abschluss auf der kleinen Bühne, bevor das 17. Trebur Open mit dem Auftritt der New Yorker Crossover-Legende „Dog Eat Dog“ zu Ende geht.
Für diejenigen, die sich nur nebenbei für Musik interessieren, wird ebenfalls einiges auf dem Gelände geboten. Der Marktplatz mit etlichen Ständen, die Kunsthandwerk, Kleidung, gebrauchte Schallplatten, CDs und vieles andere anbieten, lädt zum Bummeln ein, Playstation hält wieder einen Truck mit vielen Spielkonsolen und einer SingStar-Bühne bereit, beim Stand vom ADAC kann man den Überschlagsimulator testen und in der chill-out zone warten ein Sandstrand und erfrischende Planschbecken. Abgerundet wird das Festivalerlebnis durch die zahlreichen, liebevoll gestalteten Essensstände: Von indisch, chinesisch, afrikanisch, frisch gebackenen Fladen über Pizza, Hot Dog, Döner bis hin zu Eis- und Kaffeespezialitäten und leckereren Crepes, ist wieder alles vorhanden, was das Genießerherz begehrt.
Die Eintrittspreise im Einzelnen (im Vorverkauf zzgl. Gebühr)
Kombiticket 30 Euro.
Freitags (mit Infadels, Monsters of Liedermaching, Flowin Immo, Jaya The Cat, Großstadtgeflüster u.v.m.) 13 Euro (Abendkasse 15 Euro)

Samstags: (mit Clawfinger, Montreal, Trashmonkeys, Mardi Gras BB, Rockpilot u.v.m.) 18 Euro(Abendkasse 20 Euro)

Sonntags mit (Dog Eat Dog, 5Bugs, Sondaschule, MBWTEYP, Maradona, Picknick at the warfield u.v.m.) 13 Euro (Abendkasse 15,--/Trebur Ticket 5 Euro)
Campingzuschlag: 5 Euro einmalig,


Schnakenbekämpfung durch die KABS (vom 14. Juli)
Die Rheinschnaken (auch liebevoll Rhoischnoge genannt) gehen seit einiger Zeit wieder ihrem blutigen Geschäft nach. Doch vielen fällt auf: Sie umsurren uns in die-sem Jahr bisher nicht ganz so zahlreich. Grund: Die Hubschrauber der Kommunalen Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage e.V. (KABS) kreisen über der schnakengeplagten Rheinebene und streuen B.t.i. Nur so sei es bisher weitgehend gelungen, die Schnakenpopulati-onen in einem erträglichen Rahmen zu halten. „Bacillus thuringiensis israelensis (B.t.i.) ist ein bodenlebendes Bakterium, das ein Fraßgift produziert, welches in der Lage ist, Larven von Stechmücken (Culicidae) und wenigen anderen Familien der Zweiflügler (Diptera: Nematocera) abzutöten. Das Bakterium wurde 1976 in Israel zum ersten Mal aus moribunden Stechmückenlarven isoliert. Mittlerweile wird es jährlich weltweit im Tonnenmaßstab u.a. zur Bekämpfung von Stech- und Kriebelmücken eingesetzt. Aufgrund seiner hohen Selektivität, die im wesentlichen auf dem komplizierten Zusammenspiel von Verdauungsenzymen und Rezeptorproteinen der Mückenlarven basiert, stellt die Anwendung von B.t.i. die bis-lang umweltschonendste Methode der Stechmückenbekämpfung dar.“ (Aus der Website der KABS www.kabsev.de)

Bekämpfung durch Mieter und Hausbesitzer

Bei der Bekämpfung der Hausschnaken ist jedoch die Mithilfe der Hausbesitzer und Mieter nötig, denn die Brutstätten befinden sich im Gegensatz zu denen der Überschwemmungs-
mücken, meist in unmittelbarer Nähe der Wohnbebauung.
Durch die Regenfälle der letzten Tage und schwülwarme Temperaturen, die sicher bald wieder kommen werden, entstehen ideale Bedingungen für die Brut der Haus-schnaken.

Wie können Sie den Entwicklungskreislauf der Stechmücken unterbrechen und sie an der Vermehrung hindern?

  • Decken Sie Regenfässer und Wasserbehälter ab, damit die Stechmücken-weibchen ihre Eier nicht auf die Wasseroberfläche legen können.
  • Leeren Sie umherstehende Wasserbehältnisse (z.B. Eimer, Reifen, Tröge, Vogeltränken) wöchentlich vollständig, damit die Brut auf das Trockene fällt.
  • Für größere Wasserbehälter und Gartenteiche sind BTI-Tabletten (Culinex-Tabs) im Rathaus erhältlich, die den Mückenlarven den Garaus machen.
  • Verwenden Sie für den Schutz der Innenräume Fliegengitter oder Moskitonetze.
  • Übrigens: Teiche mit Fisch- oder Amphibienbesatz brauchen in der Regel kei-ne gesonderten Bekämpfungsmaßnahmen. Neuangelegte Gartenteiche soll-ten allerdings regelmäßig nach Larvenbesatz kontrolliert werden.

Weitere Informationen zur biologischen Schnakenbekämpfung am Oberrhein und zur Biologie der Stechmücken erhalten Sie auch auf der Homepage der KABS unter
www.kabsev.de.


Ortsdurchfahrt Trebur gesperrt ab dem 20. Juli (vom 7. Juli)
Ab Montag, 20. Juli muss die Kreuzung Rüsselsheimer Straße (L 3012) / Astheimer Straße
(L 3040) wegen Kanalsanierungsarbeiten für voraussichtlich zwei Wochen gesperrt werden. Parallel dazu kommt es auch zu Sperrungen in der Astheimer Straße zwischen der Karl-Liebknecht-Straße bis zur Großen Grabengasse. Anlieger können die Grundstücke in den gesperrten Bereichen bis zu den Baustellen anfahren. Die Umleitung für den Verkehr zwischen Geinsheim und Rüsselsheim erfolgt über Nauheimer Straße, Oderstraße und Vordere Oderstraße. Der Verkehr von und nach Astheim wird über Hauptstraße, Taunusstraße und Kant-straße umgeleitet werden.

Umleitungsplan

In dieser Zeit muss in der Taunusstraße sowie in Teilen der
Astheimer Straße Haltverbot angeordnet werden.

Wir bitten die Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Beachtung und Verständnis.

Der Bürgermeister
Straßenverkehrsbehörde


Behinderungen während dem Bau des Kinderhauses in Astheim (vom 7. Juli)
Durch den Neubau des Kinderhauses Julius-Leber-Straße Ecke Adolf-Reichwein-Weg wird es ab Mittwoch, dem 8. Juli 09 zu Sperrungen entlang des Baugrundstückes kommen.
Die Grundstückszufahrten bleiben auch bei der Vollsperrung aus einer Richtung (jeweils bis zur Baustelle) gegeben. Entlang des Adolf-Reichwein-Weges entfallen während der Bauzeit die öffentlichen Parkstände, ebenso im Baustellenbereich der Julius-Leber-Straße.

Um eine ordnungsgemäße Mülltonnenleerung zu gewährleisten wurde in Absprache mit dem Entsorgungsunternehmen SUED GmbH vereinbart, dass während der Vollsperrung in der Julius-Leber-Straße ein „Mülltonnensammelplatz“ für die Häuser Julius-Leber-Straße 6, 7, 8, 9 und 14 eingerichtet wird. Wir bitten Sie in Ihrem eigenen Interesse die Mülltonnen ab sofort dort zur Abholung bereit zu stellen.

Baustelleninformation

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und verbleiben.

Fachdienst 2.1 Sicherheit und Ordnung



Frei laufende Hunde
(vom 30. Juni)
Eine generelle Anleinpflicht für Hunde gibt es nicht, doch sollten Hundehalter bei ihren frei laufenden Hunden darauf achten, dass sie nicht jagen. Weder Mensch noch Tier dürfen durch frei laufende Hunde gefährdet werden. Werden Tiere verletzt oder Wild gehetzt, kann das für Hundeführer teuer werden, da gegen naturschutzrechtliche Vorschriften verstoßen wird. Bitte achten Sie darauf: In den ausgeschilderten Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten sind Hunde generell anzuleinen.
Und noch eine Bitte: Hundehalter von größeren Hunden sollten daran denken, dass einige Menschen Angst haben, wenn ihnen ein Hund entgegen läuft. „Der macht nix!“ oder „Der ist harmlos!“ mag zwar stimmen, nimmt so manchem Spaziergänger oder Jogger jedoch nicht die Angst. Nehmen Sie Rücksicht und halten Sie Ihren Hund einfach kurz am Halsband fest
.



Vollsperrung der Kreuzung Rüsselsheimer Straße / Astheimer Straße (vom 30. Juni)
Am Samstag, 4. Juli muss wegen dringender Kanalsanierungsarbeiten die Kreuzung Rüsselsheimer Straße / Astheimer Straße für den Gesamtverkehr gesperrt werden.

Der gesamte Verkehr zwischen Geinsheim und Rüsselsheim wird über Nauheimer Straße, Oderstraße und Vordere Oderstraße umgeleitet.

Weil am Samstag auch in der Astheimer Straße ab dem „Eigenheim“ bis zur Kreuzung Rüsselsheimer Straße am Kanal gearbeitet wird, muss der Verkehr hier über die Taunusstraße und Kantstraße umgeleitet werden.

Die Busse des öffentlichen Nahverkehrs fahren in dieser Zeit durch die Taunusstra-ße. Aus diesem Grund wird Haltverbot angeordnet.

Wegen Kanalsanierungsarbeiten entlang der gesamten Astheimer Straße (vom Wil-helm-Leuschner-Platz bis zum „Eigenheim“) wird es in den nächsten Wochen immer wieder zu Behinderungen kommen. Wir bitten die Anwohner und Verkehrsteilnehmer und Verständnis.

Der Bürgermeister
-Straßenverkehrsbehörde-


Abzocke bei Kanaluntersuchung (vom 26. Juni)
Wieder einmal (2005 gab es einen ähnlichen Fall) bietet eine Firma im Gemein-degebiet ahnungslosen Hausbesitzern ihre Dienste an. Angeblich im Auftrag der Gemeinde und mit dem Hinweis auf eine gesetzliche Vorschrift will die Firma Ka-näle per Videokamera auf Dichtheit prüfen.

Eigentümer müssen dem nicht zustimmen.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass in ihrem Auftrag kein Unternehmen zur Ka-naluntersuchung oder –sanierung unterwegs ist.

Sollten Eigentümer eine Kanaluntersuchung wünschen, sollten sie sich zuvor an Bernhard Raas, Telefon 06147 – 208 29 (bernhard.raas@trebur.de) oder Horst Pfeffer, Telefon 06147 – 208 25 (horst.pfeffer@trebur.de), Eigenbetrieb Abwasser der Gemeinde, wenden.
Eine gesetzliche Vorschrift, nachdem Hausbesitzer die Kanalanschlüsse und Ab-wasseranschlüsse vor ihrer Haustür auf Dichtheit überprüfen lassen müssen, werde zwar diskutiert, bisher sei ein solches Gesetz jedoch nicht verabschiedet.

Beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz heißt es unter dem Stichwort „Eigenkontrolle von Abwasseranlagen“: „Seit 1. April 2000 gelten die Regelungen der Verordnung über die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen (Abwassereigenkontrollverordnung - EKVO) zuletzt geändert am 22. August 2007 (GVBl. I Nr. 19, Seite 577). Derzeit wird eine Neufassung der Eigenkontrollverordnung erarbeitet, die ab dem 1. Januar 2010 In Kraft treten soll. Das Anhörungsverfahren ist für die zweite Jahreshälfte 2009 geplant.“

Vor allem ältere Eigentümer, die „alles richtig machen wollen“, werde – meist an der Haustür angesprochen - mit dem angeblich neuen Gesetz gedroht. Die Arbei-ten am Kanal und den Abwasserleitungen seien schwer überprüfbar, dubiose Sonderangebote sollen Kunden locken, auf den Rechnungen tauchten nicht nachvollziehbare Pauschalbeträge auf, warnt die Gemeinde. Die Folge: Eigentü-mer zahlen dann manchmal bis zu mehrere tausend Euro.

Tipp: Machen Sie keine Geschäfte an der Haustür. Lassen Sie sich nicht mit dem Eigenkontrollgesetz drohen. Fallen Sie nicht auf angebliche Sonderangebote her-ein. Fragen Sie im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung nach.

Informationen: Gemeinde Trebur, Eigenbetreib Abwasserbeseitigung
Ansprechpartner: Bernd Raas, Telefon 06147–208 29 / Horst Pfeffer, Telefon 06147–208 25



Erinnerung für Besitzer von Rottweilern und Rottweilermischlingen
(vom 4. Juni)
Anmeldefrist beachten

Die neue Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundeverordnung), die seit 1. Januar 2009 gilt, betrifft unter anderem die Halter von Rottweilern und Rottweilermischlingen. Diese Hunderasse wurde neu in die Hundeverordnung aufgenommen. Eine Über-gangsregelung sieht vor, dass Rottweiler und Rottweilermischlinge, die vor dem 31. Dezember 2008 im Besitz des Hundehalters waren, nicht als gefährlich nach Hunde-verordnung gelten. In der Verordnung heißt es hierzu: „Die Gefährlichkeit eines Hundes nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 (Rottweiler und Rottweilermischlinge, Anm. d. Red.), der vor dem 31. Dezember 2008 gehalten worden ist, wird nicht vermutet, wenn die Haltung durch die Halterin oder den Halter bis spätestens 30. Juni 2009 schriftlich angezeigt wird; dies gilt entsprechend für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits er-zeugte Nachkömmlinge.“

Voraussetzung ist also, dass diese Hundehalter ihren Hund schriftlich bei der Gemeinde bis zum 30. Juni 2009 angeben.

zum Anmeldeformular

Wichtig: Auch Rottweiler, die bereits beim Steueramt angemeldet sind und für die Hundesteuer bezahlt wird, müssen mit diesem Formular angemeldet werden. Denn nur dann gilt die Übergangsregelung der Hundeverordnung.

Für Rottweiler und Rottweilermischlinge, die nicht bis zum 30. Juni 2009 von ihren Besitzern gemeldet wurden, muss eine Erlaubnis zur Haltung bei der Gemeinde be-antragt werden.

Ein ausführliches Schreiben mit Formular hat die Gemeinde bereits an alle Hunde-halter am 20. Februar 2009 geschickt.

Bürger können gerne im Fachbereich 2.1 unter Telefon 208 56 nachfragen.



Gehwegparken ist verboten
(vom 14. April)
Gemäß § 2 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben Fahrzeuge die Fahrbahn zu benutzen. Das Befahren von Geh- oder Radbahnen mit Kraftfahrzeu-gen ist grundsätzlich untersagt.
Doch die begrenzte Parkflächenverfügbarkeit lässt viele Fahrzeugführer dazu über-gehen, auf Gehwegen zu parken oder im Begegnungsverkehr die Gehwege zu befahren.

Die Spezialbestimmungen des § 12 StVO regelt den ruhenden Verkehr. Im Absatz 4 ist festgelegt, dass zum Parken an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren ist, Gehwegparken ist damit unzulässig, es sei denn es wird ausdrücklich ausgewiesen.

Seit Jahren ist die Gemeinde bestrebt, mittels Veröffentlichungen und Aktionen, das Gehwegparken einzudämmen.
Doch liegen derzeit Beschwerden über Behinderungen in folgenden Straßen vor:
Trebur: Hollergasse, Kümmelgasse sowie rund um die Grundschule Trebur
Geinsheim: Bachgasse, Kegelgasse und Neugasse
Astheim: Mainzer Straße

Oft dient als Begründung für das falsche Gehwegparken der Schutz des eigenen Fahrzeugs vor abgefahrenen Außenspiegeln. Doch, wenn die Fahrbahn so schmal ist, dass kein Fahrzeug mehr vorbeifahren kann, gilt dort ohnehin generelles Haltver-bot.

Auch gab es Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern der genannten Stra-ßen, dass Fahrzeuge vor Bordsteinabsenkungen geparkt werden und damit u.a. Rollstuhlfahrer behindert werden. Wenn das Auffahren nicht möglicht ist, haben Roll-stuhlfahrer oft keine andere Wahl, als auf die Straße auszuweichen und sind damit dem fließenden Verkehr ausgesetzt.

Wir appellieren deshalb an das Bewusstsein aller Fahrer, im Interesse der schwäche-ren und behinderten Menschen mehr Rücksicht zu nehmen und dieses verkehrswid-rige und gefährliche Verhalten abzustellen. Nehmen Sie kleinere Umwege auf sich.
Und seien Sie rücksichtsvoll, Ihren Mitmenschen gegenüber und im Interesse Ihres Geldbeutels: Das Parken auf Gehwegen kann bis 35 Euro kosten.

Informationen: Fachdienst 2.1 „Sicherheit und Ordnung“


Sperrung des Parkplatzes Astheimer Straße Ecke Rüsselsheimer Straße (vom 27. Januar)
Der Parkplatz in der Astheimer Straße Ecke Rüsselsheimer Straße an der Ampel ist wegen einer privaten Baumaßnahme bis voraussichtlich 28.02.2009 gesperrt.
Besucher werden gebeten auf die umliegenden Parkmöglichkeiten auszuweichen.
Wir bitten um Verständnis.
-Ordnungsamt-



Pressemitteilungen 2008


Bücherei Trebur vom 30. Oktober bis zum 15. November geschlossen.
(vom 20. Oktober)
Die Bücherei Trebur bleibt wegen Renovierungsarbeiten von Donnerstag, 30. Oktober bis einschließlich Samstag 15. November geschlossen.
Die erste Ausleihe in Trebur ist wieder am Montag, dem 17. November.
Das Büchereiteam ist auch weiterhin per Mail oder unter der Telefonnummer der Astheimer Bücherei 06147-935646 zu erreichen. Die Rückgabetermine für ausgeliehene Medien verlängern sich automatisch bis zum Tag der Wiederöffnung. Die Leser/innen haben die Möglichkeit die Bücherei in Astheim für Rückgaben und Ausleihen zu nutzen. Die Bücherei in Astheim ist dienstags von 16.30 – 18.30 Uhr, donnerstags von 11.00 – 12.30 Uhr und freitags von 15.00 – 17.00 Uhr geöffnet.

Die in diesem Zeitraum geplanten Bastel – und Vorlesetermine in Trebur müssen leider ausfallen. Die für den 7. November geplante Lesenacht wird im Frühjahr 2009 nachgeholt.



Aufsteigenlassen von sogenannten "Himmelslaternen"
(vom 14. Oktober)
Die Himmelslaternen sind mit einem Brennkörper versehen, der, wenn er angezündet wird,
die Laterne je nach Thermik und Größe zwischen 200 und 500 m hoch steigen
lässt. Sie dürfen nicht in der Nahe von leicht entzündlichen Stoffe gestartet werden.

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Pappelgürtel in Astheim wird gefällt (vom 13. Oktober)

Bereits im Januar diesen Jahres entschied der Gemeindevorstand nach Vorstellung eines umfangreichen Gutachtens, den Pappelgürtel südlich von Astheim fällen zu lassen.

Grund: Pappeln haben mit 50 bis 60 Jahren meist ihr Lebensalter erreicht und werden brüchig. Denn Pappeln haben einen hohen Lichtbedarf und bilden überlange Äste, die sowohl als Grünäste als auch als Totholz unerwartet abbrechen. Bei Wind, Regen, Schnee, aber auch an warmen sonnigen Tagen neigen die Bäume besonders zu ungünstiger Lastverteilung. Das heißt, die Bäume benötigen einen hohen pflegerischen Aufwand. Um Astbruch zu vermeiden, müssen betroffene Kronenteile immer wieder eingekürzt werden.

Die Pappeln in Astheim sind Schwarzpappel-Hybride. Sie sind eine Kreuzung aus Schwarzpappel und Kanadischer Schwarzpappel. Diese Hybridpappeln, die schnellwüchsiger sind als die heimische Schwarzpappel, vertreiben diese, unter Naturschutz stehende Baumart, aus ihrem Gebiet. Sie bieten heimischen Tieren nur wenig Lebensgrundlage, die Individuendichte und Artenzahl von Vögeln geht in einem Bestand von Hybrid-Pappeln stark zurück.

In der zu fällenden Baumgruppe wurden bodennahe Baumbrüche festgestellt, die Besiedlung der Bäume mit Zunderschwamm und anderen Pilzarten ist die Folge.

Bei gutem Wetter wird nun eine von der Gemeinde beauftragte Firma ab kommender Woche abschnittsweise mit den Fällarbeiten beginnen.

Zuerst wird die Pappelreihe links von der Astheimer Straße am Grenzgraben entfernt. Noch in diesem Herbst sollen auch die Pappeln am Sportplatz und der Tennisanlage gefällt werden.

Die Pappeln werden in Absprache mit dem Naturschutzbund und dem Sachverständigenbüro Leitsch nach und nach durch neue Bäume ersetzt, die eine längere Lebensdauer als die Hybrid-Pappeln haben und die der Artenvielfalt im Gebiet südlich von Astheim dienen.

Die bereits vorhandenen Naturverjüngungen sollen stehen bleiben.

„Die Einbringung von Schwarzpappeln wäre wünschenswert“, ist im Gutachten der des Sachverständigenbüros Leitsch zu lesen. Das Gutachten schlägt für den Umbau vor: „Innerhalb der potentiellen natürlichen Vegetation wird für die vorhandenen Standortverhältnisse der Eichen-Ulmenwald ausgewiesen. Die Hauptelemente sind Ulme (Ulmus minor), Stiel-Eiche (Quercus robur), Pappel (Populus nigra tremula, P. alba), Esche (Fraxinus excelsior) und Erle (Alnus glutinosa). Vorhandene Elemente wie Wildapfel und Wildbirne (Malus sylvestries, Pyrus pyraster) gehören in lichten Partien ebenfalls zur potentiellen Vegetation.“


Straßensperrung Alt-Astheim und Kerweplatz Astheim (vom 15. Juli)

Die IG Oldtimerfreunde der Großgemeinde Trebur veranstaltet am 19. und 20. Juli eine historische Fahrzeugausstellung im Ortskern von Astheim. Aus diesem Grund wird die Straße Alt-Astheim sowie der Kerweplatz

von Samstag, 9. Juli, ab 13 Uhr bis Sonntag, 20. Juli, bis ca. 18 Uhr

für den Gesamtverkehr gesperrt.

Ein Haltverbot für Alt-Astheim wird angeordnet. Die Anwohner werden gebeten, ihre Fahrzeuge auf ihren Grundstücken zu parken bzw. andere Parkmöglichkeiten zu nutzen, damit ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet ist.


Verdacht des „Feuerbrandes“ (vom 15. Juli)

Die Gemeindeverwaltung wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass Obstbäume in Trebur von Feuerbrand befallen sein sollen.
Wir bitten daher alle Obstbaumbesitzer in Ihrem eigenen Interesse, Ihr Grundstück zu kontrollieren und ggf. befallene Triebe auszuschneiden und fachgerecht zu entsorgen.

Über festgestellten Feuerbrand ist das Regierungspräsidium Gießen, Pflanzenschutzdienst Hessen, Schanzenfeldstr. 8, 35578 Wetzlar, Fax 0641 / 303 51 05 zu informieren.

Bei Feuerbrand handelt es sich um eine hochansteckende Bakterienkrankheit. Das Bakterium überwintert in oder an infizierten Holzbestandteilen und bei einer feuchtwarmen Witterung über 25 °C hat das Bakterium die Eigenschaft sich im Wind an Blütenknospen oder an Spaltöffnungen der Blätter festzusetzen und frisches, gesundes Holz zu infizieren. Bei günstigen Witterungsbedingungen, stirbt nach und nach das Holz ab und kann so den ganzen Baum zerstören. Feuerbrand infizierte Triebe erkennt man an schwarz verfärbten Blättern, Knospen und Triebe. Diese sind durch und durch abgestorben, wie man es auch von abgebrochenen Trieben kennt, allerdings ist keine Bruchstelle vorhanden.
Die befallenen Stellen dürfen nicht mit der Hand oder dem Schneidwerkzeug berührt werden, weil sonst eine Neuinfizierung auf gesunde Triebe vorprogrammiert ist. Das heißt die infizierten Triebe müssen 30 – 40 cm ins gesunde Holz zurückgeschnitten werden. Das Schnittgut muss gesammelt werden, in Säcken oder in geeignete Behälter. Dieses Schnittgut soll dann unverzüglich verbrannt werden.


Neue Hipos in der Gemeinde Trebur (vom 3. Juni)

Zwei neue Hilfspolizeibeamte hat die Gemeinde zum 1. Juni in Vollzeit angestellt: Astrid Blumoser und Uwe Lantelme haben am Montag ihre Arbeit im Fachbereich 2 „Ordnung, Bau, Umwelt, Liegenschaften, Bürgerdienste“ im Treburer Rathaus aufgenommen.

Ihr Aufgabenbereich umfasst die öffentliche Sicherheit, die Überwachung des ruhenden Verkehrs und Straßenverkehrsangelegenheiten, aber auch die Landschaftsüberwachung sowie die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung inner- und außerhalb der Ortslagen.

Beide haben eine abgeschlossene Ausbildung als Hilfspolizeibeamte und mehrere Zusatzzertifikate im Bereich der Sicherheit und Ordnung sowie im Umgang mit Konflikten.

Astrid Blumoser war bisher in der Stadtverwaltung Offenbach als Hilfspolizeibeamtin tätig. Ihre Ausbildung zur Hilfspolizeibeamtin absolvierte sie bei Securitas.

Uwe Lantelme besuchte die Polizeischule in Kassel-Niederzweren und arbeitete danach zehn Jahre als Verwaltungsangestellter beim TÜH Frankfurt. Hilfspolizeibeamter ist Uwe Lantelme seit 1989, er war unter anderem in den Gemeinden Groß-Zimmern und Münster/Dieburg als Hilfspolizist tätig.

Beide sehen die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern als wichtigstes Element ihrer Arbeit.

Für Fragen und Anregungen stehen Astrid Blumoser und Uwe Lantelme unter der Telefonnummer 208 47 oder per astrid.blumoser@trebur.de und
uwe.lantelme@trebur.de zur Verfügung.



Schnakenbekämpfung mit BTI-Tabletten (Culinex Tabs)
(vom 9. Mai)

Pünktlich zum Beginn der wärmeren Jahreszeit entwickeln sich auch in selbst kleinsten Wasseransammlungen unserer Gärten die Larven der Stechmücken.

In den Verwaltungsstellen erhalten die Bürgerinnen und Bürger
kostenlos die Culinex-Tabs zur Schnakenbekämpfung.

Diese Tabletten sorgen in der Wassertonne, dem Gartenteich etc. dafür, dass die Larven nicht zu den blutsaugenden Stechmücken heranwachsen können. Die Hausschnake und andere Stechmückenarten sind in der Lage, sich in winzigen Wasseransammlungen zu entwickeln. Daher sollten alle Haus- und Gartenbesitzer mithelfen, den Entwicklungskreislauf der Stechmücken zu unterbrechen und sie an der Vermehrung zu hindern, deshalb:

  • decken Sie Regenfässer und Wasserbehälter ab, damit die Stechmückenweibchen ihre Eier nicht auf die Wasseroberfläche
    legen können.
  • leeren Sie umherstehende Wasserbehältnisse (z.B. Eimer, Reifen, Tröge, Vogeltränken) wöchentlich vollständig, damit die Brut auf das Trockene fällt.
  • sind für größere Wasserbehälter und Gartenteiche BTI-Tabletten (Culinex-Tabs) im Rathaus erhältlich, die den Mückenlarven den Garaus machen.
  • verwenden Sie für den Schutz der Innenräume Fliegengitter oder Moskitonetze.

Weitere Informationen zur biologischen Schnakenbekämpfung am Oberrhein und zur Biologie der Stechmücken erhalten Sie auf der Homepage der KABS (Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnaken). unter www.kabsev.de.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Umweltamt Trebur



Verkehrsbehinderungen in Geinsheim im April (vom 11. April)

Zwischen 14. und 25. April kann es jeweils von 11 bis 15.30 Uhr zu Verkehrssperrungen am Ortseingang von Geinsheim in der Treburer Straße kommen. Mitarbeiter des Bauhofs werden die sechs Verkehrsinseln außerhalb der morgendlichen und abendlichen Rush-Hour erneuern.

Die Bäume sind teilweise von Pilz befallen, andere sind kurz vor dem Absterben. „Vermutlich liegt das an der massiven Verdichtung des grasbewachsenen Bodens“, so Bauhofleiter Udo Seemann. Genaueres wisse man aber erst, wenn der Boden geöffnet werde.

Künftig werden die Pflanzen in Baumsubstrat stehen, die Inseln werden mit Flies und Grobschlag verfüllt, damit die Pflanzen mehr Luft, Wasser und Nährstoffe bekommen.

Säulen-Hainbuchen (Carpinus betulus Fastigiata) sollen zu zweit auf die großen und allein auf die kleinen Verkehrsinseln gesetzt werden. Diese Buchenart ist hochstämmig mit schmaler Krone, so dass der Verkehr nicht behindert wird. Sie ist hitzeverträglich, frosthart und stadtklimaverträglich - ein anspruchsloser und zugleich schöner Baum. Nach und nach werden die Inseln noch in diesem Jahr mit Gräsern, Iris, Taglilie und Thymian bepflanzt.

Der Umbau der Verkehrsinseln wird zügig vom Bauhof durchgeführt. Dennoch kann es zu Verkehrsbehinderungen kommen, da während der Baumarbeiten die Ortsdurchfahrt an den Verkehrsinseln jeweils einseitig gesperrt werden muss.

Wir bitten um Geduld und Verständnis.


Klage der Gemeinde gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau
des Flughafens Frankfurt/Main
(vom 20. Januar)


Der Gemeindevorstand ließ sich in seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch (16.1.) die Konsequenzen für die Gemeinde, die sich aus dem Planfeststellungsbeschluss des HMWVL für den Ausbau des Frankfurter Flughafens ergeben, von Rechtsanwalt Bernhard Schmitz erläutern. Danach beschloss der Gemeindevorstand, den Rechtsanwalt mit der Formulierung der Klage der Gemeinde gegen den Planfeststellungsbeschluss zu beauftragen.

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E-Mail:
gemeinde@trebur.de
Internet:
www.trebur.de

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Mo - Mi
8.00 - 12.00
Di + Do
14.00 - 18.00
Fr
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