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Pressemitteilung:

Klage der Gemeinde gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau
des Flughafens Frankfurt/Main (20. Januar)


Der Gemeindevorstand ließ sich in seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch (16.1.) die Konsequenzen für die Gemeinde, die sich aus dem Planfeststellungsbeschluss des HMWVL für den Ausbau des Frankfurter Flughafens ergeben, von Rechtsanwalt Bernhard Schmitz erläutern. Danach beschloss der Gemeindevorstand, den Rechtsanwalt mit der Formulierung der Klage der Gemeinde gegen den Planfeststellungsbeschluss zu beauftragen.

Immerhin wird es in der noch ruhigen Gemeinde bedeutend lauter. Besonders Astheim und Trebur werden vom Ausbau und der Erhöhung der Flugkapazität betroffen sein.

Die neue Landebahn (Landebahn Nordwest) im Kelsterbacher Wald und ein neues Terminal für mindestens 25 Millionen Passagiere (Terminal 3) im Süden des Flughafens werden Auswirkungen auf Trebur haben. Die geplante Landebahn soll eine Steigerung auf 701.000 Flugbewegungen im Jahr 2020 ermöglichen, die Kommunen befürchten eine Kapazität bis zu 990.000 Flugbewegungen.

Wie betroffen wird die Gemeinde sein? Nach dem nun vorliegenden Planfeststellungsbeschluss ist bestätigt, worauf Anwalt, BIT und Verwaltung immer wieder aufmerksam machten:

  • Im Ausbaufall ist für die Hauptbetriebsrichtung eine zusätzliche Flugroute geplant, die direkt über Astheim eindrehend nach Norden bzw. Osten führt. Die Anzahl der Flugbewegungen wird sich stark erhöhen, in Astheim vervierfachen.

  • Die von der Vorhabensträgerin prognostizierte Lärmzunahme wird im nördlichen Teil der Gemeinde Trebur bei ca. 11,2 dB(A) am Tag liegen. In der Nacht wird der Lärm um ca. 0,3 dB(A) abnehmen. Es werden im Planungsfall Lärmwerte in dem Bereich von L eq(3), Tag = ca. 57,3 dB(A) und L eq(3), Nacht = ca. 44,3 dB(A) angenommen. Trebur ist damit relativ gesehen eine der durch den Flugbetrieb am stärksten betroffenen Gemeinden. Eine Faustregel besagt, dass eine Erhöhung des Schallpegels um 10 dB einer Verzehnfachung der Schallintensität und einer Verdopplung des subjektiven Lautheitseindrucks entspricht.

  • Im bisher ruhigen Astheim (40 dB(A)) nimmt durch den Ausbau und die neue Abflugroute die Belastung um 12-18 dB(A) deutlich zu. Bei Westwind werden 58 dB am Tage und 47 dB in der Nacht erreicht. In Geinsheim bleibt die Belastung mit 53 dB(A) etwa gleich.

  • Es werden dafür keine Entschädigungen gewährt.

Das laut Regionalplan vorgesehene Siedlungsbeschränkungsgebiet umfasst die Ortsteile Trebur und Astheim vollständig sowie den nördlichen Teil des Ortsteiles Geinsheim, so dass die weitere Siedlungsentwicklung im Wesentlichen auf den Süden des Ortsteiles Geinsheim beschränkt ist.

Die 23 Ordner liegen noch bis zum 28. Januar auch für private Einwender öffentlich im Rathaus Trebur (1. OG) aus und können ebenso digital von der ersten Seite der Homepage der Gemeinde unter www.trebur.de heruntergeladen werden.

Derzeit studieren Rechtsanwalt, Bürgerinitiative und die zuständigen MitarbeiterInnen der Gemeinde die Ordner und das Kartenmaterial. Eine von der BIT (Bürgerinitiative gegen den Ausbau des Flughafens Frankfurt und für ein Nachtflugverbot Trebur) erarbeitete Liste, die aufzeigt, wo in den wieder einmal umfangreichen Unterlagen die Gemeinde Trebur zu finden ist, liegt bei den Ordnern im Rathaus.

Damit nicht jeder Einwender klagen muss, haben BIT und Gemeinde Musterkläger gesucht und gefunden. Die voraussichtlich drei Familien, die sozusagen im Namen aller Einwender klagen, sind jedoch auf die Unterstützung aus der Bevölkerung angewiesen. Wenn jede Einwenderin und jeder Einwender nur zehn Euro spenden würde, könnten zumindest zwei Musterklagen über das Konto der BIT finanziert werden.
Konto der BI Trebur bei der Kreissparkasse Groß-Gerau, BLZ 508 525 53, Konto-Nr. 32 41 60, Verwendungszweck: „Unterstützung Musterklage“

Klageziel ist, den Luftverkehr über Trebur zu reduzieren und so die weitere Siedlungsentwicklung zu ermöglichen. Minimalziel ist, zu erreichen, dass zusätzliche Schallschutzmaßnahmen für alle ergriffen werden müssen.

 



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