AKTUELLES BÜRGERSERVICE KINDER & JUGEND KULTUR & FREIZEIT UMWELT WIRTSCHAFT
 
   
Virtuelles Rathaus
Gemeindedaten
Haushalt
Haushaltssicherung
Eröffnungsbilanz
Satzungen
Bauhof
Friedhof
Standesamt
Apotheken
Ärzte
Kirchen
 


Friedhöfe in Trebur

Friedhofsgebühren
Bestattungen


Benutzung der Leichenhalle und des Aufbahrungsraumes Friedhofskapelle

a) Nutzung der Friedhofskapelle

135 Euro

b) Leichenhalle / Kühlzelle pro Tag

42 Euro

Für das Ausheben und Schließen eines Grabes, den Transport des Sarges von der Leichenhalle zum Grab sowie das Absenken des Sarges bzw. der Urne in das Grab werden folgende Gebühren erhoben

a) Öffnen und Schließen Grab

318 Euro

b) Öffnen und Schließen Urnenerdgrab

104 Euro

c) Öffnen und Schließen Urnennische 75 Euro

d) Sarg- bzw. Urnenträger pro Mann und Beisetzung

24 Euro


Bestattung

a) in einem Reihengrab

870 Euro

b) Familiengrab 2stellig 2.210 Euro
c) Urnenerdgrab
445 Euro
d) Urnennische
610 Euro
e) Anonymes Urnenerdgrab 55 Euro

Über die Höhe der Gebühr bei Kindern unter 5 Jahren sowie Totgeburten entscheidet der Gemeindevorstand.

Verlängerungsgebühren

Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes (§§ 14 und 16 der Friedhofsordnung) werden folgende Gebühren pro Jahr erhoben:

a) Tiefgrab 2stellig
29 Euro
b) Familiengrab
74 Euro
c) Urnenerdgrab
15 Euro
d) Urnennische 21 Euro


Kostenersatz

Erwerb einer Verschlußplatte Urnennische 130 Euro


Gebühren für Grabräumung

Für die Räumung einer Grabstätte nach Ablauf der Nutzungszeit durch den Friedhofsträger (§ 20 der Friedhofsordnung) werden folgende Gebühren erhoben:

a) Reihen-, Tief- / Familiengrab
Nach Aufwand
b) Urnenerdgrab
Nach Aufwand
c) Urnennische Nach Aufwand


Genehmigungs-/Verwaltungsgebühren

Für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten der Friedhofsverwaltung, die sie auf Veranlassung oder überwiegend im Interesse einzelner vornimmt, erhebt die Gemeinde Trebur folgende Verwaltungsgebühren (Gebühren und Auslagen). Kostenpflicht besteht auch, wenn ein auf Vornahme einer Amtshandlung oder sonstigen Verwaltungstätigkeit gerichteter Antrag oder ein Widerspruch zurückgenommen, abgelehnt oder zurückgewiesen, oder die Amtshandlung zurückgenommen oder widerrufen wird.

a) Graburkunde
8 Euro
b) Grabstättenbescheinigung bei Urnenbeisetzung
25 Euro
c) Ausstellung einer Zulassungskarte
21 Euro
d) Zulassungsgenehmigung / Jahr
170 Euro
e) Genehmigung Grabmal/Grabeinfassung
41 Euro
f) Verwaltungsgebühr Ausgrabung/Umbettung Urne
50 Euro
g) Versand Urne
29 Euro
h) Übertragung Nutzungsrecht an einer Grabstätte
41 Euro
i) Änderung Bestattungsart 12 Euro

zurück zur Startseite Friedhof

 



Gemeinde Trebur
Gemeindeverwaltung
Herrngasse 3
65468 Trebur

Postanschrift
Postfach 49
65463 Trebur

Telefon 06147 208-0
Telefax 06147 3969

E-Mail:
gemeinde@trebur.de
Internet:
www.trebur.de

Öffnungszeiten:
Mo geschlossen
Di 8.00 - 12.00
  14.00 - 18.00
Mi
8.00 - 12.00
Do
14.00 - 18.00
Fr
8.00 - 12.00

Öffnungszeiten



Trebur



Verwaltungsstelle
Geinsheim

mit Kornsand



Verwaltungsstelle
Astheim




Hessenaue