Friedhofsgebühren
Bestattungen
Benutzung der Leichenhalle und des Aufbahrungsraumes Friedhofskapelle
a) Nutzung der Friedhofskapelle
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135 Euro |
b) Leichenhalle / Kühlzelle pro Tag |
42 Euro |
Für das Ausheben und Schließen eines Grabes, den Transport des Sarges von der Leichenhalle zum Grab sowie das Absenken des Sarges bzw. der Urne in das Grab werden folgende Gebühren erhoben
a) Öffnen und Schließen Grab |
318 Euro |
b) Öffnen und Schließen Urnenerdgrab |
104 Euro |
| c) Öffnen und Schließen Urnennische |
75 Euro |
d) Sarg- bzw. Urnenträger pro Mann und Beisetzung |
24 Euro |
Bestattung
a) in einem Reihengrab |
870 Euro |
| b) Familiengrab 2stellig |
2.210 Euro |
c) Urnenerdgrab
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445 Euro |
d) Urnennische
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610 Euro |
| e) Anonymes Urnenerdgrab |
55 Euro |
Über die Höhe der Gebühr bei Kindern unter 5 Jahren sowie Totgeburten entscheidet der Gemeindevorstand.
Verlängerungsgebühren
Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes (§§ 14 und 16 der Friedhofsordnung) werden folgende Gebühren pro Jahr erhoben:
a) Tiefgrab 2stellig |
29 Euro |
b) Familiengrab
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74 Euro |
c) Urnenerdgrab
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15 Euro |
| d) Urnennische |
21 Euro |
Kostenersatz
| Erwerb einer Verschlußplatte Urnennische |
130 Euro |
Gebühren für Grabräumung
Für die Räumung einer Grabstätte nach Ablauf der Nutzungszeit durch den Friedhofsträger
(§ 20 der Friedhofsordnung) werden folgende Gebühren erhoben:
a) Reihen-, Tief- / Familiengrab
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Nach Aufwand |
b) Urnenerdgrab
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Nach Aufwand |
| c) Urnennische |
Nach Aufwand |
Genehmigungs-/Verwaltungsgebühren
Für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten der Friedhofsverwaltung, die sie auf Veranlassung oder überwiegend im Interesse einzelner vornimmt, erhebt die Gemeinde Trebur folgende Verwaltungsgebühren (Gebühren und Auslagen). Kostenpflicht besteht auch, wenn ein auf Vornahme einer Amtshandlung oder sonstigen Verwaltungstätigkeit gerichteter Antrag oder ein Widerspruch zurückgenommen, abgelehnt oder zurückgewiesen, oder die Amtshandlung zurückgenommen oder widerrufen wird.
a) Graburkunde |
8 Euro |
b) Grabstättenbescheinigung bei Urnenbeisetzung
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25 Euro |
c) Ausstellung einer Zulassungskarte
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21 Euro |
d) Zulassungsgenehmigung / Jahr
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170 Euro |
e) Genehmigung Grabmal/Grabeinfassung
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41 Euro |
f) Verwaltungsgebühr Ausgrabung/Umbettung Urne
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50 Euro |
g) Versand Urne
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29 Euro |
h) Übertragung Nutzungsrecht an einer Grabstätte
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41 Euro |
| i) Änderung Bestattungsart |
12 Euro |
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