AKTUELLES BÜRGERSERVICE KINDER & JUGEND KULTUR & FREIZEIT UMWELT WIRTSCHAFT
 
   
Virtuelles Rathaus
Gemeindedaten
Haushalt
Haushaltssicherung
Eröffnungsbilanz
Satzungen
Bauhof
Friedhof
Standesamt
Apotheken
Ärzte
Kirchen
 


Kostendeckung

Allgemeines zu den Gebührenhaushalten

Öffentliche Einrichtungen und Leistungen verursachen Kosten. Nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hat die Gemeinde die zur Finanzierung der Ausgaben erforderlichen Einnahmen, soweit vertretbar, aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen. Wenn es der Gemeinde nicht möglich ist, die Kosten durch diese speziellen Entgelte (z. B. Gebühren, Beiträge, Eintrittsgelder) zu decken, muss sie auf sogenannte allgemeine Deckungsmittel zurückgreifen.
Was unter allgemeinen Deckungsmittel zu verstehen ist, wird nachstehend noch erklärt.
Zumindest bei den Einrichtungen und Anlagen, die überwiegend dem Vorteil oder den Interessen einzelner Personen oder Personengruppen dienen, sollten möglichst kostendeckende Entgelte erhoben werden. Das Verhältnis zwischen der Gebühr und der von der Gemeinde erbrachten Leistung in Form einer Verwaltungstätigkeit oder der Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen muss dabei aber angemessen sein.
Aus dem Verursacherprinzip erfolgt: Je höher der individuelle Vorteil des Benutzers wirtschaftlich zu bewerten ist, um so höher sollte der Grad der Kostendeckung ausfallen. Es obliegt der Gemeindevertretung über die Höhe der verschiedenen Entgelte und somit der Kostendeckungsgrade zu entscheiden und zu beschließen. 

Was sind allgemeine Deckungsmittel?

Allgemeine Deckungsmittel sind Einnahmen, die nicht zur Deckung bestimmter Ausgaben bestimmt sind. Die allgemeinen Deckungsmittel sind dazu bestimmt, den Zuschussbedarf des Gesamthaushaltes zu decken. Allgemeine Deckungsmittel sind insbesondere Steuern, allgemeine Finanzzu-weisungen, Zinserträge, Rücklagenentnahmen, Veräußerungserlöse sowie Kredite.


Gebührenhaushalte 2006

Die Situation der Gebührenhaushalte stellt sich im Haushaltsjahr 2006 wie folgt dar:

 

Ein--nahmen
in Euro

Aus- gaben
in Euro

Zuschuss- bedarf
in Euro

Defizit
in %

Kosten-deckung HHPlan 2006
in %

Indikatoren / Warngrenzen
(Werte aus Prüfbericht Jahresrg. 2004)

Kosten- deckung
RE 2004 * in %

UA 130
Feuerwehren

15.800

355.427

339.627

95,55%

4,45%

< 10 %

5,54%

UA 210
Schulkind-

betreuung

118.160

208.206

90.046

43,25%

56,75%

keine Angabe

80,36%

UA 350
Musikschule

68.000

101.837

33.837

33,23%

66,77%

keine Angabe

72,05%

 

 

 

 

 

 

UA 464 u. 4641
Kindergärten incl. Naturkindergarten

646.790

2.690.772

2.043.982

75,96%

24,04%

< 33 %

24,53%

UA 570
Freibad

148.920

613.052

464.132

75,71%

24,29%

< 30 %

24,46%

UA 750
Friedhof

100.890

427.806

326.916

76,42%

23,58%

< 80 %

29,23%

UA 720
Abfallbeseitigung

1.734.437

1.734.437

0

0,00%

100,00%

keine

Angabe

100,00%

* RE 2004 = Rechnungsergebnis 2004

Der Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ schließt mit einer Entnahme aus der Gebührenausgleichs-rücklage in Höhe von 242.137,00 Euro ab.

Dank der Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von derzeit 1.168.690,32 Euro (Stand: 31.12.2005) ist es momentan nicht erforderlich, Preissteigerungen bei der Abfallentsorgung auf die Bürger umzulegen. Die zu erwartenden Mehrkosten werden durch die Sonderrücklage ausgeglichen; die Bürgerinnen und Bürger müssen zunächst nicht mit höheren Gebühren belastet werden.

Beim Bestattungswesen liegt der Kostendeckungsgrad bei rd. 24 %. Derzeit wird die Friedhofsgebührenordnung neu überarbeitet. Mit der Kalkulation der Friedhofsgebühren ist die Firma Schüllermann, Frankfurt, beauftragt. Bei der Gebührenkalkulation soll in jedem Falle auch der parkähnliche Charakter als Treffpunkt der Menschen zur alltäglichen Kommunikation berücksichtigt werden.

Im Bereich Kindergarten hat sich die Gemeindevertretung vor einigen Jahren das Ziel gesteckt, einen Kostendeckungsgrad von mindestens 30 % zu erreichen. Dieses Ziel ist nach wie vor nicht erreicht, wie vorstehende Tabelle zeigt.

zurück zur Auswahl Haushalt

 



Gemeinde Trebur
Gemeindeverwaltung
Herrngasse 3
65468 Trebur

Postanschrift
Postfach 49
65463 Trebur

Telefon 06147 208-0
Telefax 06147 3969

E-Mail:
gemeinde@trebur.de
Internet:
www.trebur.de

Öffnungszeiten:
Mo geschlossen
Di 8.00 - 12.00
  14.00 - 18.00
Mi
8.00 - 12.00
Do
14.00 - 18.00
Fr
8.00 - 12.00

Öffnungszeiten



Trebur



Verwaltungsstelle
Geinsheim

mit Kornsand



Verwaltungsstelle
Astheim




Hessenaue