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Realsteuerhebesätze

Was sind Realsteuerhebesätze?

Realsteuern sind Steuern, die vom Eigentümer einzelner Vermögensgegenstände (z. B. Grundstücke, Gewerbebetrieb) erhoben werden. Bei den Realsteuern (auch Objektsteuern genannt) spielen die persönlichen Verhältnisse keine Rolle; sie knüpfen an das Objekt an. Realsteuern sind die Grundsteuer und die Gewerbesteuer.

Grundsteuer

Steuerpflichtig sind die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit Grundsteuer A sowie bebaute und bebaubare Grundstücke mit Grundsteuer B. Grundlage für die Veranlagung der Grundsteuer A und B durch die Gemeinde sind die Messbetragsmitteilungen des Finanzamtes. Die Gemeinde multipliziert die Steuermessbeträge mit dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesatz.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer basiert seit 1998 ausschließlich auf dem Gewerbeertrag. Grundlage für die Veranlagung sind auch hier die Messbetragsmitteilungen des jeweiligen Finanzamtes. Die Gemeinde multipliziert die Steuermessbeträge mit dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesatz und erlässt dann den Gewerbesteuerbescheid. Da die Gewerbesteuer zunächst nur vorläufig erhoben wird, wird die Steuerschuld später im Wege der Veranlagung endgültig festgesetzt.

Realsteuerhebesätze 2006 im Vergleich mit anderen Kommunen

Stadt oder Gemeinde
Kreis Groß-Gerau

Grundsteuer
A

Grundsteuer
B

Gewerbe
steuer

Biebesheim am Rhein

400

260

370

Bischofsheim

400

330

400

Büttelborn

325

235

360

Gernsheim

320

250

360

Ginsheim-Gustavsburg

300

250

400

Groß-Gerau

360

280

380

Kelsterbach

250

250

380

Mörfelden-Walldorf

400

260

380

Nauheim

300

230

350

Raunheim

300

280

400

Riedstadt

400

310

380

Rüsselsheim

340

360

340

Stockstadt am Rhein

350

250

360

Trebur

250

220

310

Durchschnitt im
Kreis Groß-Gerau
335,36
268,93
369,29

 

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