Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl.1992 I S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl. 2005 I, S. 54), hat die Gemeindevertretung am 03.03.2006 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Paragraph 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird festgesetzt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen auf
18.248.613 €
in den Ausgaben auf
27.086.239 €
Defizit (Fehlbetrag)
8.837.626 €
Nachrichtlich:
Fehlbetrag aus
Haushaltsjahr 2000
2.963.875 €
Haushaltsjahr 2005 (Haushaltsplan)
3.272.669 €
Haushaltsjahr 2006 (Haushaltsplan)
2.601.082 €
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen auf
5.203.346 €
in den Ausgaben auf
5.203.346 €
Paragraph 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2006 erforderlich ist, wird festgesetzt auf
1.966.447 €
Die Gemeindevertretung ermächtigt den Gemeindevorstand, im Bedarfsfalle Verhandlungen und Abschlüsse von erforderlichen Kreditaufnahmen im Rahmen der Haushaltsansätze durchzuführen; die Gemeindevertretung ist danach alsbald in Kenntnis zu setzen.
Paragraph 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf
600.000 €
Paragraph 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf
10.000.000 €
Paragraph 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
250 v. H.
b) Grundstücke
220 v. H.
Gewerbesteuer
310 v. H.
Paragraph 6
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Trebur, 6. März 2006
Der Gemeindevorstand
Jürgen Arnold
Bürgermeister