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Haushaltssatzung 2006

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl.1992 I S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl. 2005 I, S. 54), hat die Gemeindevertretung am 03.03.2006 folgende Haushaltssatzung beschlossen:



Paragraph 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird festgesetzt im

Verwaltungshaushalt

 
in den Einnahmen auf
18.248.613 €
in den Ausgaben auf
27.086.239 €
Defizit (Fehlbetrag)
8.837.626 €

Nachrichtlich:

Fehlbetrag aus
 
Haushaltsjahr 2000 2.963.875 €
Haushaltsjahr 2005 (Haushaltsplan) 3.272.669 €
Haushaltsjahr 2006 (Haushaltsplan) 2.601.082 €

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen auf

5.203.346 €

in den Ausgaben auf
5.203.346 €


Paragraph 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2006 erforderlich ist, wird festgesetzt auf
1.966.447 €

Die Gemeindevertretung ermächtigt den Gemeindevorstand, im Bedarfsfalle Verhandlungen und Abschlüsse von erforderlichen Kreditaufnahmen im Rahmen der Haushaltsansätze durchzuführen; die Gemeindevertretung ist danach alsbald in Kenntnis zu setzen.

Paragraph 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf
600.000 €

 

Paragraph 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf
10.000.000 €

Paragraph 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
250 v. H.
b) Grundstücke
220 v. H.
Gewerbesteuer
310 v. H.

Paragraph 6

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Trebur, 6. März 2006
Der Gemeindevorstand
Jürgen Arnold
Bürgermeister

 

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