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Verwaltungshaushalt

Voraussichtlicher Fehlbetrag bis Ende 2006

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 weist im Verwaltungshaushalt einen Fehlbetrag von rd. 8,8 Mio Euro aus. In diesem Betrag sind rd. 6,2 Mio Euro enthalten, zur Deckung der Sollfehlbeträge aus Vorjahren, wie in der Haushaltssatzung nachrichtlich ausgewiesen. Die verbleibenden rd. 2,6 Mio Euro stellen den Fehlbetrag für das Haushaltsjahr 2006 dar (vgl. Verwaltungshaushalt, Haushaltsstelle 920.8921).

Strukturelles Defizit steigend

In den letzten zwei bis drei Jahren lag das strukturelle Defizit bei 1,0 bis 1,5 Mio Euro. Alles was darüber hinaus ging, wurde mit ausbleibenden Gewerbesteuerzahlungen als auch einem niedrigeren Lohn-/Einkommensteueranteil begründet. Leider zeigt sich bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2006, dass es sich nicht um „Eintagsfliegen“ gehandelt hat.
Gewerbesteuerzahlungen haben sich bei rd. 2,0 Mio Euro eingependelt und auch beim Lohn-/Einkommensteueranteil ist in 2006 keine Steigerung zu erwarten. Der Lohn-/Einkommensteueranteil ist in 2006 mit 5,5 Mio Euro kalkuliert, die Finanzplanung sieht für die Jahre 2007 bis 2009 Einnahmen von 6,0 Mio Euro vor. Grundlagen sind die Orientierungsdaten; ob die Werte allerdings erreicht werden, bleibt abzuwarten.

Die Erhöhung des Hebesatzes für die Kreisumlage um insgesamt 4 % (seit 2004) wirkt sich im Haushaltsjahr 2006 mit rd. 380.000 Euro aus.

Gut und gerne können wir zum Haushalt 2006 von einem strukturellen Defizit von fast 2,0 Mio Euro sprechen – 2,0 Mio Euro die uns bei den Einnahmen fehlen, um die laufenden Ausgaben finanzieren zu können.

Verlustabdeckung Eigenbetrieb

Entgegen § 11 Abs. 6 Eigenbetriebsgesetz ist im Haushaltsjahr 2006 nicht die Verlustabdeckung des Eigenbetriebes aus dem Haushaltsjahr 2000 in Höhe von 359.602,47 Euro eingeplant.

§ 11 Abs. 6 Eigenbetriebsgesetz besagt, dass ein etwaiger Jahresverlust durch Haushaltsmittel aus dem kommunalen Haushalt auszugleichen ist.

Da der kommunale Haushalt selbst finanziell massive Probleme hat, gilt es, zunächst dieses Problem zumindest einigermaßen in den Griff zu bekommen. Gemeindevorstand, Gemeindevertretung und Kommunalaufsicht wurden davon in Kenntnis gesetzt, dass der Verlust des Eigenbetriebs aus dem Jahre 2000 frühestens im Haushaltsjahr 2008 durch den kommunalen Haushalt ausgeglichen werden kann. Bis dahin sollte der Eigenbetrieb aus eigenen Kräften versuchen, seine Vorjahresverluste abzubauen bzw. auszugleichen.

 

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