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Kostendeckung

Allgemeines zu den Gebührenhaushalten

Öffentliche Einrichtungen und Leistungen verursachen Kosten. Nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hat die Gemeinde die zur Finanzierung der Ausgaben erforderlichen Einnahmen, soweit vertretbar, aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen. Wenn es der Gemeinde nicht möglich ist, die Kosten durch diese speziellen Entgelte (z. B. Gebühren, Beiträge, Eintrittsgelder) zu decken, muss sie auf sogenannte allgemeine Deckungsmittel zurückgreifen.
Was unter allgemeinen Deckungsmittel zu verstehen ist, wird nachstehend noch erklärt.
Zumindest bei den Einrichtungen und Anlagen, die überwiegend dem Vorteil oder den Interessen einzelner Personen oder Personengruppen dienen, sollten möglichst kostendeckende Entgelte erhoben werden. Das Verhältnis zwischen der Gebühr und der von der Gemeinde erbrachten Leistung in Form einer Verwaltungstätigkeit oder der Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen muss dabei aber angemessen sein.
Aus dem Verursacherprinzip erfolgt: Je höher der individuelle Vorteil des Benutzers wirtschaftlich zu bewerten ist, um so höher sollte der Grad der Kostendeckung ausfallen. Es obliegt der Gemeindevertretung über die Höhe der verschiedenen Entgelte und somit der Kostendeckungsgrade zu entscheiden und zu beschließen. 

Was sind allgemeine Deckungsmittel?

Allgemeine Deckungsmittel sind Einnahmen, die nicht zur Deckung bestimmter Ausgaben bestimmt sind. Die allgemeinen Deckungsmittel sind dazu bestimmt, den Zuschussbedarf des Gesamthaushaltes zu decken. Allgemeine Deckungsmittel sind insbesondere Steuern, allgemeine Finanzzu-weisungen, Zinserträge, Rücklagenentnahmen, Veräußerungserlöse sowie Kredite.


Gebührenhaushalte 2007

Die Situation der Gebührenhaushalte stellt sich im Haushaltsjahr 2007 wie folgt dar:

 

Ein-
nahmen
in Euro
Aus- gaben
in Euro
Defizit
in Euro
Defizit
in %
Kosten-deckungsgrad nach Planwerten 2007 in %
zum Vergleich:
Kosten-
deckungsgrad nach Plan-
werten 2006
 in %

UA 130
Feuerwehren

15.800

354.595

338.795

95,54%

4,46%

4,45%

UA 210
Schulkind
betreuung

125.500

236.277

110.777

46,88%

53,21%

56,75%

UA 350
Musikschule

71.000

113.751

42.751

37,58%

62,42%

66,77%

UA 464 u. 4641
Kindergärten incl. Naturkindergarten

666.790

2.826.786

2.159.996

76,41%

23,59%

24,04%

UA 570
Freibad

148.920

615.245

466.325

75,80%

24,20%

24,29%

UA 750
Friedhof

100.890

445.123

344.233

77,33%

22,67%

23,58%

UA 720
Abfallbeseitigung

1.734.169

1.734.169

0

0,00%

100,00%

100,00%

Der Gebührenhaushalt Abfallbeseitigung (UA 720) schließt mit einer Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 209.669,- Euro ab.
Dank der Sonderrücklage in Höhe von derzeit rd. 1,07 Mio Euro (Stand: 01.01.2007) ist es momentan nicht erforderlich, Preissteigerungen bei der Abfallentsorgung auf die Bürgerinnen und Bürger umzulegen. Dennoch sollten die Entwicklung der Kosten für die Abfallentsorgung und die der Gebührenausgleichsrücklage nicht außer acht gelassen werden, um eine „explosionsartige“ Erhöhung bei den Müllgebühren zu einem späteren Zeitpunkt ausschließen zu können.

Beim Bestattungswesen (UA 750) liegt der Kostendeckungsgrad bei rd. 22,7 %. Die Gemeindevertretung hat gemäß Beschluss vom 23.02.2007 den Gemeindevorstand beauftragt, einen Satzungsentwurf auszuarbeiten, welcher einen Kostendeckungsgrad von etwa 40 % als Zielsetzung bis 2010 zur Grundlage hat.

Hinweis: Die Kommunalaufsicht sieht eine Kostendeckung unter 80 % für kritisch an.

Aufgrund von Beschlüssen wird das Angebot im Bereich der Kinderbetreuung (UA 464 und 4641) kontinuierlich ausgebaut. Im Bereich der Kinderbetreuung hat sich die Gemeindevertretung vor einigen Jahren das Ziel gesteckt, einen Kostendeckungsgrad von mindestens 30 % zu erreichen. Nachdem die zum Haushalt 2006 vorgeschlagenen und im Vorfeld mit der Elternvertretung abgestimmten Gebührenanpassungen vom Parlament Anfang 2006 abgelehnt wurde, hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 15.12.2006 die Anhebung der Gebühren zum 01.03.2007 und in einem weiteren Schritt zum 01.01.2008 nun doch beschlossen. Das vor einigen Jahren gesteckte Ziel ist damit allerdings noch nicht erreicht.

Hinweis: Die Kommunalaufsicht sieht eine Kostendeckung unter 33 % für kritisch an.

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