Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2006 (GVBl. I, S. 666, 669), hat die Gemeindevertretung am 23.02.2007 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Paragraph 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird festgesetzt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen auf
18.851.284 €
in den Ausgaben auf
30.673.408 €
Defizit (Fehlbetrag)
11.822.124 €
Nachrichtlich:
Fehlbetrag aus
Haushaltsjahr 2000
2.963.875 €
Haushaltsjahr 2005
3.147.484 €
Haushaltsjahr 2006 (Haushaltsplan)
2.601.082 €
Haushaltsjahr 2007 (Haushaltsplan)
3.109.683 €
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen auf
4.365.146 €
in den Ausgaben auf
4.365.146 €
Paragraph 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2006 erforderlich ist, wird festgesetzt auf
2.802.709 €
Die Gemeindevertretung ermächtigt den Gemeindevorstand, im Bedarfsfalle Verhandlungen und Abschlüsse von erforderlichen Kreditaufnahmen im Rahmen der Haushaltsansätze durchzuführen; die Gemeindevertretung ist danach alsbald in Kenntnis zu setzen.
Paragraph 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf
3.228.000 €
Paragraph 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf
12.000.000 €
Paragraph 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
260 v. H.
b) Grundstücke
230 v. H.
Gewerbesteuer
320 v. H.
Paragraph 6
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Trebur,
Der Gemeindevorstand
Jürgen Arnold
Bürgermeister