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Realsteuerhebesätze 2009

Was sind Realsteuerhebesätze?

Realsteuern sind Steuern, die vom Eigentümer einzelner Vermögensgegenstände (z. B. Grundstücke, Gewerbebetrieb) erhoben werden. Bei den Realsteuern (auch Objektsteuern genannt) spielen die persönlichen Verhältnisse keine Rolle; sie knüpfen an das Objekt an. Realsteuern sind die Grundsteuer und die Gewerbesteuer.

Grundsteuer

Steuerpflichtig sind die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit Grundsteuer A sowie bebaute und bebaubare Grundstücke mit Grundsteuer B. Grundlage für die Veranlagung der Grundsteuer A und B durch die Gemeinde sind die Messbetragsmitteilungen des Finanzamtes. Die Gemeinde multipliziert die Steuermessbeträge mit dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesatz.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer basiert seit 1998 ausschließlich auf dem Gewerbeertrag. Grundlage für die Veranlagung sind auch hier die Messbetragsmitteilungen des jeweiligen Finanzamtes. Die Gemeinde multipliziert die Steuermessbeträge mit dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesatz und erlässt dann den Gewerbesteuerbescheid. Da die Gewerbesteuer zunächst nur vorläufig erhoben wird, wird die Steuerschuld später im Wege der Veranlagung endgültig festgesetzt.

Realsteuerhebesätze 2009 im Vergleich mit anderen Kommunen

Stadt oder Gemeinde
Kreis Groß-Gerau

Grundsteuer
A

Grundsteuer
B

Gewerbe
steuer

Veränder-
ung zu 2008
Biebesheim am Rhein

400%

310%

380%

nein
Bischofsheim
400%
330%
400%
nein

Büttelborn

325%
235%
360%
nein

Gernsheim

320%
250%
360%
nein
Ginsheim-Gustavsburg
350%
350%
360%
ja 300/300/360
Groß-Gerau
360%
280%
380%
nein

Kelsterbach

250%
250%
380%
nein

Mörfelden-Walldorf

400%
290%
380%
nein

Nauheim

300%
230%
350%
nein

Raunheim

300%
280%
380%
nein

Riedstadt

400%
310%
380%
nein

Rüsselsheim

340%
360%
340%
nein

Stockstadt am Rhein

350%
250%
360%
nein
Trebur
270%
240%
340%
ja 240/240/330
Durchschnitt im
Kreis Groß-Gerau
340 %
283%
368%


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