Die gesetzlichen Regelungen zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes sind in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) im § 92 Abs. 4 geregelt und in der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik) im § 24 Abs. 4.
Haushaltssicherungskonzept (erstellt im Oktober 2001)
mehr
Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2007
mehr
Die Haushaltssicherungskonzepte ab dem Haushalt 2008 sind den jeweiligen Haushaltsplänen
(siehe unter „Haushalt“) beigefügt:
Haushaltssicherungskonzept 2008 (Seite 38 – 43)
Haushaltssicherungskonzept 2009 (Seite 46 – 52)
Haushaltssicherungskonzept 2010 (Seite 43 – 53)
|