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Pressemitteilung vom 17.03.2006


Verfahrensbevollmächtigte für die Stadt Mörfelden–Walldorf und die Gemeinden Nauheim, Büttelborn und Trebur im Verfahren zum geplanten Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main

  • Grünes Licht für Flughafen Berlin –Schönefeld, rote Karte für Fraport ?
  • Neuer Großflughafen wird ab 2011 die Nachfrage für Frankfurt vermindern
  • Hat das Mediationsergebnis noch eine Zukunft?
  • Welche Strategie verfolgt Lufthansa ?

Die an sich schon unbrauchbare Bedarfsprognose für den Ausbau in Frankfurt bekommt einen weiteren Dämpfer. Mit der Zulassung des Planfeststellungsbeschlusses Berlin-Schönefeld seitens des Bundesverwaltungsgerichts steht nun auch fest, dass die Verkehrsnachfrage z.B. von und nach Osteuropa und Asien zunehmend über Berlin abgewickelt werden kann.

Lufthansa schätzt die Lage anscheinend ebenso unsicher ein, dann macht die halbe
A 380-Halle Sinn.

Ob es für das Frankfurter Nachtflugverbot noch eine Zukunft gibt, ist fraglicher denn je. Letzte Woche noch lehnte Lufthansa das beantragte Nachtflugverbot ab, weil damit ihr Luftfracht- und Charterbetrieb ruiniert würde. Heute nun steht fest, dass das Bundesverwaltungsgericht einen Nachtflugbetrieb für zulässig hält, „wenn gewichtige Bedarfsgesichtspunkte es rechtfertigen, die Lärmschutzbelange der Nachbarschaft hinter die öffentlichen Verkehrsinteressen zurückzusetzen“ (vgl. Pressemitteilung BVerwG v. 16.03.2006, Az. 4 A 1001.04, Flughafen Berlin-Schönefeld).

Ansprechpartner
Schmitz Rechtsanwälte Frankfurt a. M.
Rechtsanwalt Bernhard Schmitz
Usinger Strasse 6, D-60389 Frankfurt am Main
Tel.: 0049 (0)69/ 94 54 66 00
Fax.: 0049 (0)69/ 46 99 05 33
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